Hinzuverdienst

von
D.

Hallo,
erhalte Frührente (455) + Versorgungsausgleich (122) + "noch" Unterhalt.
Rente würde alleine also nicht zum leben reichen. Habe gelesen, man darf bis 400 Brutto dazu verdienen pro Monat. Habe schon mehrfach 400 Euro dazu verdient, aber netto, Rentenstelle hat nie was gesagt ? Wieviel ist denn 400 Euro Brutto in Netto ?

Habe weiter gelesen, man darf zweimal im Jahr mehr verdienen, 800 Euro, aber vorher müsste der normale Hinzuverdienst den Monat davor 400 Euro betragen haben. Ist es nicht erlaubt, die 800 Euro aufgeteilt auf 12 Monate zu verdienen, sprich also 400 + 66 Euro ?

Danke
D.

von
Schiko.

Sie nannten es schon richtig, im Rahmen eines Geringverdienerjob erhält
der Arbeitgeber keine Steuerkarte und es gelten alt Höchstgrenze monatlich
400 Brutto für Netto.
Der Arbeitgeber übernimmt die Soziallasten einschließlich 2 % Steuer.

Zweimal im Jahr dürfen es monatlich sogar bis zu 800 Euro sein.
Obwohl rechnerisch gleich, dies mit 466 ist nicht zulässig.

Mit freundlichen Grüßen.

Experten-Antwort

Hallo D.,

sofern ein Altersrentner noch keine 65 Jahre alt ist, liegt die monatliche Hinzuverdienstgrenze bei 400 EUR. Diese Grenze darf in 2 Kalendermonaten bis zum Doppelten der Hinzuverdienstgrenze überschritten werden. Ein drittes Überschreiten würde zur Teilrentengewährung für den jeweiligen Monat führen. Bei allen Angaben zur Höhe des Hinzuverdienstes handelt es sich um Bruttoangaben. Bei Minijobs bis 400 EUR fallen in der Regel keine Abzüge an.

von
Martha

Hallo,
noch eine weitergehende Frage an die Expertin:
Wenn z.B. der Hinzuverdient in 6 Monaten 800,- beträgt, würde dann auch nur für diese 6 Monate eine Teilerwerbsminderungsrente ausgesprochen und für die anderen Monate die 100% beibehalten, oder gibt es eine Grenze für 800,- Zuverdienste, ab der die 100%EMR in eine dauerhafte Teilerwerbsminderungsrente umgewandelt wird?
Gruß
Martha

Experten-Antwort

Hallo Martha,

für den Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, der auf Kosten seiner Gesundheit arbeitet, gelten verschiedene Hinzuverdienstgrenzen wenn sein Einkommen den Betrag von mtl. 400 EUR überschreitet. Ob der Versicherte dann anstelle der Vollrente eine Teilrente in Anspruch nehmen kann, hängt von der Höhe seines Verdienstes ab. Hier unterscheidet der Versicherungsträger zwischen der allgemeinen (400 Euro) und der individuellen Hinzuverdienstgrenze. Letztere Grenzen werden für jeden Versicherten individuell ausgerechnet. Wenden Sie sich bitte diesbezüglich an Ihren Rentenversicherungsträger.

Eine Kürzung der Rente erfolgt lediglich für die Monate, in denen die Hinzuverdienstgrenzen überschritten werden.
Falls sich Ihr Gesundheitszustand nachträglich bessert bzw. Sie einen entsprechenden Arbeitsplatz finden, kann der Rentenversicherungsträger überprüfen, ob Sie tatsächlich noch teilweise oder voll erwerbsgemindert sind und damit die Voraussetzungen für den Rentenbezug noch vorliegen.

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