Gehören Gewinnanteile eines Komman-ditisten einer KG, die nicht auf einer aktiven Tätigkeit beruhen, steuerlich jedoch Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar- stellen, zum "Arbeitseinkommen" im Sinne der "Hinzuverdienstgrenzen" bei der Altersrente für Frauen?
23.09.2009, 08:45
Experten-Antwort
Soweit die Gewinnanteile nach Beginn der Altersrente erzielt wurden, ist dieses Einkommen im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen auf die Rente anzurechnen. Dies geschieht unabhängig von Ihren Aktivitäten im Betrieb. Hierzu gibt es ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 25.02.2004 unter dem Aktenzeichen B5RJ56/02.