Hallo Ute Schneider,
handelt es sich bei dem Betrag der Altersrente um den Brutto-Betrag der Rente?
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Hallo Ute Schneider,
handelt es sich bei dem Betrag der Altersrente um den Brutto-Betrag der Rente?
Hallo Ute Schneider,
bei der Witwenrente haben Sie einen Freibetrag von 741,05 EUR (West) bzw. 657,89 EUR (Ost). Vor dem Vergleich mit dem Freibetrag dürfen Sie von Ihrer Brutto-Altersrente 350,- EUR einen Pauschalabzug von 14% (wenn Ihre Altersrente nach 2010 begonnen hat) in Anrechnung bringen.. D.h. ein Betrag von 301,- EUR wäre derzeit als Einkommen mit dem Freibetrag zu vergleichen, somit wäre noch Einkommen bis zu 440,05 EUR (West) bzw. 356,89 EUR möglich. Sie könnten damit einen Mini-Job bis zu 440,05 EUR (West) bzw. 356,89 EUR ohne Kürzung bei der Witwenrente ausüben. Einkommen oberhalb dieser Werte führt zur Kürzung der Hinterbliebenenrente.
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