Ich bekomme ca. 450 Euro monatlich Witwenrente ausgezahlt.
In Kürze werde ich 60 und werde mit Abschlägen meine eigene Rente in Anspruch nehmen, die allerdings recht niedrig ausfällt, da ich im Wesentlichen erst nach dem Tode meines Mannes, also die letzten 15 Jahre rentenpflichtig gearbeitet habe, zuvor Hausfrau und 2 Kinder.
Insgesamt werden mir wohl dann so ca. 600 Euro zu Verfügung stehen.
Kann ich als Rentnerin noch etwas hinzuverdienen?
In der letzten Nachricht der Rentenversicherung war was von einem Freibetrag von 718 Euro die Rede. Gilt dieser Betrag auch für meine eigene Rente? Oder wird an meiner eigenen Rente erst Hinzuverdienst angerechnet wenn ich die 718 Euro bei der Witwenrente überschreite?
Hallo Fragende,
Sie sollten den Hinzuverdienst / das zusätzliche Einkommen getrennt für Ihre Altersrente und Ihre Witwenrente betrachten:
Bei der Altersrente nennt man zusätzliches Einkommen „Hinzuverdienst“.
Bei Ihrer Altersrente dürfen Sie vor Vollendung der Regelaltersgrenze (also derzeit vor dem 65. Geburtstag) maximal monatlich 400 Euro hinzuverdienen. Zweimal in einem Kalenderjahr darf dieser Betrag bis zum Doppelten überschritten werden, Sie dürfen also zweimal im Jahr bis zu 800 Euro verdienen. (Allerdings nicht gleich im Monat des Rentenbeginns).
Werden die Hinzuverdienstgrenzen überschritten, so wird nur noch eine Teilrente gezahlt, bei sehr hohen Einkommen (abhängig von dem, was Sie in den letzten drei Jahren verdient haben) fällt der Rentenanspruch auf die Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres sogar weg. Die 400 Euro sind übrigens eine „harte“ Grenze, als bitte nicht 400,01 Euro verdienen, dann gibt es nur noch eine Teilrente.
Ihrem Alterrentenbescheid wird auch eine Anlage 19 beileigen, darauf sind Ihre konkreten Hinzuverdienstgrenzen genannt.
Die Witwenrente hat jedoch keine Auswirkungen auf die Altersrente.
Bei der Witwerrente spricht man von Einkommen.
Sofern ein bestimmter Freibetrag (derzeit 718,08 Euro in den alten Bundesländern; 637,03 Euro in den nene Bundesländern) nicht überschritten wird, zahlt die Deutsche Rentenversicherung Ihre Witwenrente ungekürzt aus.
Als derartiges Einkommen zählt zunächst einmal Ihre demnächst gezahlte Altersrente, genauer der Zahlbetrag (also nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung).
Nehmen Sie daneben noch einen Minijob auf (der die Altersrente nicht stört, wenn der Verdienst maximal 400 Euro beträgt), so ist das hieraus erzielte Arbeitsentgelt trotzdem als Einkommen bei der Witwenrente zu berücksichtigen.
Übersteigt dann die Summe Ihrer Altersrente und des Minijobs den Freibetrag von 718,08 Euro (West) nicht, so wird die Witwenrente ungekürzt weitergezahlt. Sofern die Summe tatsächlich den Freibetrag übersteigen sollte, so werden vom übersteigenden Betrag 40 % angerechnet.
Zur Verdeutlichung vielleicht ein Beispiel:
Sie erhalten 418,08 Euro Altersrente und nehmen noch einen 400 Euro Minijob auf.
Für die Altersrente :
Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro wird eingehalten, daher gibt es die volle Altersrente
Für die Witwenrente:
Altersrente 418,08 Euro + 400 Euro Minjob = 818,08 Euro Einkommen = 100 Euro über Freibetrag,
40 % davon = 40 Euro: Die Witwenrente wird um 40 Euro gekürzt.
Allerdings schließe ich aus Ihren Schilderungen, dass Ihre Altersrente nur etwa 150 Euro betragen wird (600 Euro - die jetzige Witwenrente von 450 Euro = 150 Euro). Damit dürften Sie in der Summe (150 Euro Altersrente +max. 400 Euro Minijob den Freibetrag wohl nicht überschreiten).
Kann es jedoch sein, dass Ihre Witwenrente derzeit aufgrund des Verdienstes aus Ihrer jetzigen Beschäftigung gekürzt wird, da der Freibetrag überschritten wird ?
MfG
zelda
Wenn ich es richtig sehe beträgt die Witwenrente ca. 500 Brutto minus 9,85%
für Kranken/Pflegeversicherung sind es ungefähr 450 Nettorente.
Es kann zur Kürzung der Bruttorente von 500 durchaus kommen, wenn das
eigene Einkommen den anrechnungsfreien Betrag von 718 übersteigt.
Praktisch dürfen Sie monatlich nur 400 Brutto verdienen- zweimal im Jahr so-
gar 800, bei höherem Monatsbrutto gehen Sie das Risiko einer Kürzung der
sowieso geringen eigenen Rente ein.
300 angenommene Nettorente und bei 400 monatlich Brutto./. 40% sind
240 monatlich anrechnungspflichtiger Arbeitsverdienst
540 Einkommen - minus
718 sind aber anrechnungsfrei, folglich ändert sich an der Bruttorente von
500 nichts und es bleibt 450 Netto Witwenrente.
Mit freundlichen Grüßen.
Hallo Schiko, hallo Fragende
die 40 % Pauschalabzug vom Arbeitsdienst gelten meines Ermessens nur bei einer "normalen" versicherungspflichtigen Beschäftigung" und somit leider nicht bei einem Minijob von max. 400 Euro neben einer Altersvollrente.
Bis zum 30.06.2007 waren es nur 30,5 %, ab dem 01.07.2007 entfällt der Pauschalabzug komplett.
Man müsste also die vollen 400 Euro als Einkommen bei der Witwenrente ansehen.
Vgl RAA der DRV - Regionalträger : http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB4_18BR9.2.1.1.2 :
"Der Abzugsbetrag für Personen, die unter die Regelung des § 172 Abs. 1 SGB 6 fallen (also Altersvollrentner Anmerkung zelda) , beläuft sich nach § 18b Abs. 5 S. 1 Nr. 1 Buchst. b SGB 4 auf 30,5 %. Dabei handelt es sich um solche Beschäftigte, die z. B. wegen des Bezuges einer Vollrente wegen Alters versicherungsfrei sind. Der um 9,5 % geringere Abzug ist deshalb gerechtfertigt, weil für diese Beschäftigten allein der Arbeitgeber seinen Beitragsanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung abzuführen hat, ein Arbeitnehmeranteil dagegen nicht anfällt. ..... "
MfG
zelda
Ich sprach kein Wort von einem
Minijob ohne Steuerkarte, viel-
mehr vom Arbeitsverdienst, den gibt es ja auch noch bei Vor-
lage der Steuerkarte.
Glaube dies ist jetzt geklärt,
macht doch nichts.
M fG.
Hallo Schiko. ,
ich möchte "Fragende" zwar nicht verwirren, aber was hat die Steuerkarte (statt der Pauschalbesteuerung) bei einem Arbeitsverdienst von max. 400 Euro (und über den unterhalten wir uns hier doch, um nicht die Vollrente wegen Alters zu gefährden) mit der Einkommensanrechnung auf die Witwenrente zu tun ?
MfG
zelda
Hallo Fragende,
orientieren sie sich in Gottesnamen am Beitrag von Zelda,und nicht an dem anderen Chaos.
"400 monatlich Brutto./. 40% sind
240 monatlich anrechnungspflichtiger Arbeitsverdienst"
TOTALER UNSINN!!!
Bei einem Minijob gibt es keinen Pauschalabzug.
Es wäre wirklich schön,wenn der User endlich aufhören würde,die Fragesteller dermaßen in die Irre zu führen und falsch zu informieren.
Ich denke langsam reicht es.
Und jetzt nicht wieder der Hohnkommentar,das die falschen Antworten ja korrigiert werden,und somit geholfen ist.Ich denke den Fragenden ist mehr geholfen,wenn sie nur eine richtige Antwort bekommen und sie sich nicht erst komplett verwirren und total falsch informieren lassen müssen um dann von jemandem der Ahnung hat,die richtige Antwort zu bekommen.
Eine Pauschalverurteilung ist einfach, hilft aber nicht weiter.
Selbst wenn ich den klassischen 400 Eurojob gemeint hätte wäre letztendlich
die Auskunft, es kommt zu keiner Kürzung der Witwenrente richtig gewesen.
Nicht viel, es sind aber nochmals bei der eigenen Renten 3% als Freibetrag an-
rechnungsfrei zu berücksichtigen.
Auch Ihnen geht es scheinbar nur darum mich madig zu machen.
Schon deswegen, weil ich mal in einem Rechenbeispiel, bei dem ich tatsäch-
lich die 40% abgezogen habe eines besseren belehrt wurde, wusste ich,
inzwischen bleibt es bei 400 Euro Job ohne Abzug
Ich bin aber wirklich von 400- auch geringern Verdienst- aber nicht vom
Geringverdiener Job, begrenzt auf 400 Euro ausgegangen.
Auch dies ist bei 400 monatlich unter Vorlage der Steuerkarte möglich,
bei anteiliger Berechnung von Abgaben unter Berücksichtigung des Renten-
status für den Arbeitnehmer, billiger aber als 30% Pauschale des AG.
Bei diesem Betrag fällt ja auch keine Steuer an, auch nicht bei Steuerklasse I.
Wissen Sie dies, ist Ihre Kritik an mir unberechtigt, wissen Sie es nicht, sind
Sie es der falsche Auskunft erteilte.
Mit freundlichen Grüßen.
Auch hier irren Sie sich!
Geringfügige Beschäftigung mit oder ohne Lohnsteuerkarte hat keinen Einfluss auf den Pauschalabzug.
Hallo Fragende,
ich darf noch einmal kurz zusammenfassen.
Zunächst wird überprüft, ob sich Ihr Hinzuverdienst auf Ihre eigene Altersrente auswirkt. Halten Sie die 400 € - Grenze ein, wird die Altersrente in voller Höhe gezahlt. Verdienen Sie mehr als 400 €, sind die Auswirkungen in der Anlage 19 des Rentenbescheides angeführt. Sie erhalten dann die Altersrente in Abhängigkeit vom Hinzuverdienst nurmehr in Höhe von 2/3, 1/2 oder 1/3.
Als Einkommen bezüglich der Witwenrente sind anschließend sowohl der Hinzuverdienst alsauch die eigene Rente zu berücksichtigen. Hier gilt in den alten Bundesländern ein Freibetrag von derzeit 718,08€.
Kann ja sein , Sie irren sich. Ich glaube das Wort Pauschalabzug war so von
mir nicht breansprucht.
Es ist zu unterscheiden der sogenannte Minijob.
Zulässig bis zum Höchstbetrag von maximal 400 und die Ausnahme 800
zweimal im Jahr. Die Auszahlung erfolgt in der Regel Brutto zu Netto.
Der Arbeitgeber übernimmt Sozialbeiträge , enthaltend auch zwei Prozent
Steuer. Für die Einkommensanrechnung bleibt es bei 400 monatlich.
In der Steuererklärung belastet dieser Höchstbetrag von 4800 im Jahr den
Arbeitnehmer nicht, deshalb ist dem Arbeitgeber auch keine Steuerkarte vor-
zulegen.
Mancher Arbeitgeber will aber dies nicht, der Arbeitnehmer ist dann Geringver-
diener, dies können meinetwegen 300, 400, 500 im Monat sein, stets aber ist
die Steuerkarte dem Arbeitgeber vorzulegen, es erfolgen die üblichen Einträge.
Selbst bei Steuerklasse I oder IV beginnt die Steuer erst bei rund 900, bei
Steuerklasse III ca. bei 1734 monatlich. Es ist sogar so, der Rentner zahlt
weder Rentenversicherung noch Arbeitslosen, profitiert ja davon nicht mehr.
Warum habe ich genau 400 Euro als Verdienst angenommen, der Betrag der für den Minijob auch gilt, ja weil dies wiederum die zulässige Grenze eines Zu-
verdienstes ist für den Rentenbezug vor dem 65 Lebensjahr oder auf 67 schielend 65 Jahre und..... Monate . Später gilt diese Grenze nicht mehr.
Aus zahlreichen Beispielen weiß ich auch, obwohl früher die Zuverdienstgrenze
nur 350 war glaubten viele bei 400 monatlich ( ohne Steuerkarte) Minijob gelten 400, viele sind darauf reingefallen. Wurde Zeit auf 400 anzuheben.
Ich weiß auch, die vierzig Prozent Abzug sind im genanten Fall nicht ganz
richtig, hatte aber keine Tabelle für die genauen Prozente, es ist weniger
da ja der ARBEITNEHMER RV/ AV als Rentner nicht mehr zahlen muss.
Und ( wird wieder als Ausrede gewertet) im erwähnten Fall war wichtig der
Frau zu erklären, die Witwenrente wird nicht gekürzt.
Mit freundlichen Grüßen.
...bewusst Kaiser...stand ja bekanntlich noch über dem König...
"Ich weiß auch, die vierzig Prozent Abzug sind im genanten Fall nicht ganz
richtig,"
wie schon ein User schrieb....wenn man nicht grade als Betroffener eine Antwort erwartet,sind Ihre Beiträge schon urkomisch...
Frei nach dem Motto :
Klare ist das falsch was ich schreibe....das weiss ich doch auch...aber AUSREDE...AUSREDE...AUSREDE....AUSREDE..
Ich finde sie sollten eher im Karneval auftreten...so als absolute Lachnumer des Abends...
Versuchen sie es einfach mal...
Ich sage : 3 + 4 = 8
ja, ist nicht so gaaanz richtig...weiss ich doch..aber wenn man jetzt sagen würde 4 + 4 dann wären es 8.
also bitte.
"Auch Ihnen geht es scheinbar nur darum mich madig zu machen."
Verstehen sie es WIRKLICH nicht,oder wollen sie uns alle auf den Arm nehmen??
So langsam hab ich wirklich ernsthafte Zweifel!
Sie geben hier ein falsche Auskunft nach der anderen,und wenn man sie zum 10.000 mal berichtigt,kommt ihr zynisches....bla bla bla ...mich madig zu machen..."
Das können sie bem besten Willen nicht Ernst meinen,so .... kann eigentlich keiner sein.
Hallo Fragende,
ganz einfach ausgedrückt...
eigene Rente ca. 150.- €
Differenz zum Freibetrag = mehr als 400.- € (also Luft genug)
plus Minijob 400.- €
sind 550.- €
Freibetrag 718.- (cent lasse ich weg)
KEINE KÜRZUNG DER WITWENRENTE!!! UND DER HINZUVERDIENST FÜR DIE EIGNENE RENTE WIRD AUCH NICHT ÜBERSCHRITTEN!!!
eigene Rente 150
plus Minijob 400
plus Witwenrente 450
= 1000 .- €
alles gut und liebe Grüße
Tschacka
wenn @Zelda recht hat und aufgrund des momentanen Verdienstes der Freibetrag überschritten wird und daher die Witwenrente gekürzt zu zahlen ist, dann erhalten Sie ab Beginn Ihrer eigenen Altersrente sogar noch mehr Witwenrente, da der Freibetrag deutlich unterschritten wird.
Alles Gute und Grüße an @Zelda (hat mir gefallen Ihr Beitrag!)
MfG
Tschacka
Sehr erfreulich zu sehen,das es auch Menschen gibt,die wirklich helfen wollen.Und denen es nicht primär um die Darstellung geht,kann man hier leicht den Eindruck bekommen,wenn man manche Beiträge liest.Schade,eigentlich.
Sie,liebe Tschacka haben es so dargestellt, das es auch jemand versteht der sich rentenrechtlich nicht so sehr auskennt.
Finde ich sehr gut!!!
Vielen Dank!
Manchmal ist eben weniger doch mehr :)
ich will doch hoffen, dass es so auch der @Fragenden weiterhilft!
LG
Tschacka