Hallo Fragende,
ich darf noch einmal kurz zusammenfassen.
Zunächst wird überprüft, ob sich Ihr Hinzuverdienst auf Ihre eigene Altersrente auswirkt. Halten Sie die 400 € - Grenze ein, wird die Altersrente in voller Höhe gezahlt. Verdienen Sie mehr als 400 €, sind die Auswirkungen in der Anlage 19 des Rentenbescheides angeführt. Sie erhalten dann die Altersrente in Abhängigkeit vom Hinzuverdienst nurmehr in Höhe von 2/3, 1/2 oder 1/3.
Als Einkommen bezüglich der Witwenrente sind anschließend sowohl der Hinzuverdienst alsauch die eigene Rente zu berücksichtigen. Hier gilt in den alten Bundesländern ein Freibetrag von derzeit 718,08€.