Hallo! Ich (63Jahre) beziehe seit 1.1.209 Rente nach Altersteilzeit, also Frührentner. Ich könnte nun meine Erfinderbeteiligungen aus meiner beruflichen Tätigkeit vor der Rente in Form einer Erfindervergütung ausgezahlt bekommen. Das Übersteigt aber deutlich den erlaubten Hinzuverdienst von €400/Monat. Wird diese einmalige Erfindervergütung auf die Rente angerechnet?
Danke für die Hilfe
22.01.2010, 20:10
von
Fretchen
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23.01.2010, 21:21
von
Georg
Hallo! Irgendwie bekomme ich den Beitrag von Fretchen nich auf den Bildschirm!
Gruß Georg
23.01.2010, 21:29
von
Georg
Ah! Jetzt hab ich´s! Aber das hilft wenig weiter. ERfindervergütungen sind schon Steuerlich ein Sonderfall. Zumal es bei mir überwiegend Anschrüche aus meiner beruflich aktiven Zeit sind!
25.01.2010, 11:44
Experten-Antwort
Wenn die Tätigkeit als Erfinder bereits vor Rentenbeginn aufgegeben wurde, sind einmalige Zahlungen aus dieser Tätigkeit nicht als Hinzuverdienst bei Ihrer Altersrente wegen Altersteilzeit zu berücksichtigen, auch wenn diese erst nach Rentenbeginn zur Auszahlung kommen. Die Altersrente kann in diesem Fall weiter als Vollrente gezahlt werden.
25.01.2010, 16:53
von
Georg
Danke! Das hilft mir sehr weiter. Das Problem war, dass direkte Anfragen (Tel., Beratungsgespräch) bei der RV zu unterschiedlichen Aussagen geführt haben. Was den Hinzuverdienst angeht schein bei der RV sowieso ein rel. großes Informationschaos zu herschen. Also nochmal: Danke!