Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Hinzuverdienst

von Frau von der Leiter03.09.2012 | 19:56
1357 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich bekomme bereits eine Altersrente, bin 63 Jahre alt und kann in meiner alten Firma noch ein bisschen arbeiten. Bezahlt werde ich Stundenweise., der Verdienst schwankt stark.Meine Frage: Wenn ich in einem Monat 180 € verdiene, im anderen 450€, kann man da, wie bei Selbständigen, einen Durchschnitt bilden, wenn die Beschäftigung im ganzen Jahr ausgeübt wird??

3 Antworten

Hamburgerinam 03.09.2012 | 23:00
Wenn es ein Minijob sein soll: sh. hier: Verdienstgrenzen / schwankendes Arbeitsentgelt http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/2__AG/01__400__euro_… und hier: flexible Arbeitszeitregelung, Arbeitzeitkonto, auch eine Möglichkeit http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/2__AG/01__400__euro_… Die telefonische Beratung bei der Minijob-Zentrale ist auch sehr gut. Natürlich hilft auch die Deutsche Rentenversicherung weiter.
-am 04.09.2012 | 09:19
Hallo Frau von der Leiter, solange Sie eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen, sind die Regelungen zum Hinzuverdienst zu beachten. Um weiterhin eine Altersrente in voller Höhe zu erhalten, dürfen Sie monatlich nicht mehr als 400,- Euro erzielen. Nur zweimal jährlich ist ein Überschreiten bis zum Doppelten zulässig, also bis 800,- Euro. Bei Prüfung der Hinzuverdienstregelungen wird jeweils der monatlich erzielte Hinzuverdienst berücksichtigt. Eine Durchschnittsberechnung o.ä. kann nicht erfolgen.
DarkKnight RVam 05.09.2012 | 07:36
Hallo Frau von der Leiter, um Komplikationen zu vermeiden, sollten Sie im ersten Monat, in dem Sie die Tätigkeit aufnehmen, die Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro nicht sofort überschreiten. Ab dem zweiten Monat bis zum Ende des Kalenderjahres dürfen Sie dann in 2 Monaten bis zu 800 Euro verdienen. In 2013 haben Sie dann wieder die Möglichkeit in 2 Monaten bis zu 800 Euro hinzuzuverdienen. Hinweis: Es könnte durchaus sein, dass ab dem 1.1.2013 die Hinzuverdienstgrenze auf 450 Euro angehoben wird (parallel zur Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze)!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026