Ich habe meine Rente beantragt und den Bescheid erhalten. Meine Tätigkeit als Trainerin möchte ich weiter durchführen. In welcher Form kann ich das der Rentenversicherung mitteilen?
Ich habe schwankende Einnahmen, monatsübergreifend, wie wird das berechnet?
Vielen Dank im Voraus
Hallo mary,
im Regelfall wird bei selbständig Tätigen ein Zwölftel des Jahreseinkommens als monatlicher Hinzuverdienst angesetzt. Einkommen sind dabei die "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" laut Einkommensteuerbescheid.
Da Sie den Steuerbescheid für das laufende Jahr natürlich noch nicht vorliegen haben, reicht eine gewissenhafte Schätzung - am besten durch Ihren Steuerberater. Sofern Sie keinen Steuerberater dazu heranziehen wollen, können Sie dem Rentenversicherungsträger das erwartete Jahreseinkommen auch mit allen Ihnen vorliegenden Unterlagen (Honorarverträge, Steuerbescheid des letzten Jahres etc.) mitteilen - dann wird man Ihnen mitteilen, welche Angaben ggf. noch benötigt werden.
Es ist im Einzelfall auch möglich, dass Einkommen monatlich nachzuweisen.
Es kann auch sein, dass Sie als Selbständige versicherungspflichtig werden, wenn die Geringfügigkeitsgrenze von 400,00 EUR/monatlich überschritten wird. Die Tätigkeit als Trainerin (für was eigentlich) lässt sich schnell der Versicherungspflicht für Lehrer nach § 2 Satz 1 Nummer 1 SGB VI zuordnen.
Siehe auch die Antwort weiter unten an Lämmchen.
Nur zur Regelaltersrente oder nach Erreichen des Alters für eine Regelaltersrente können Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Davor könnte es zur Kürzung bzw. Ruhen wegen Überschreitens der Hinzuverdienstgrenze haben. Es ist auch möglich, für die Monate, in denen die Hinzuverdienstgrenze überschritten wird, eine Teilrente zu gewähren.
Wenn Sie den Rentenbescheid haben, finden Sie die Hinzuverdienstgrenzen in der Anlage 19 zum Bescheid.