Vor Erreichen den Altersgrenze zählen Erträge aus Solaranlagen als Einkünfte, die bis 400,-- € unschädlich für die Rente sind - so meine Information. Wie ist es im Jahr der Inbetriebnahme einer Fotovoltaik-Anlage mit den Investi- tionskosten? Können die in irgend einer Weise gegengerechnet werden?
solar
17.03.2010, 18:08
von
Stefan
Das ist im Prinzip eine steuerrechtliche Frage, denn entscheidend ist was im Steuerbescheid unter "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" steht .
17.03.2010, 18:13
von
Renten-Fachmann
Das heisst, für die Prüfung der Einhaltung der Hinzuverdiensgrenze ist für die Rentenversicherung nur der im Steuerbescheid ausgewiesene GEWINN von Bedeutung :Jahres-Gewinn geteilt durch 12 gleich Monatseinkommen.
Wenn der Jahresgewinn 4800 € nicht überschreitet, ist es rentenunschädlich. Bei neuen PV-Anlagen kann man das durch Abschreibungen und Zinsen immer erreichen. Bei meinen Altanlagen lag der Gewinn deutlich drüber, aber vor der Rente habe ich mir wieder eine neue 95 kWp-Anlage angeschafft und kann durch Sonder- und degressive Abschreibung sowie Zinsen meinen Jahresgewinn wieder unter 4800 € steuern. Finde ich aber trotzdem extrem ungerecht, dass Mieten, Zinsen, Aktiengewinne usw. selbst in Millionenhöhe keinen Einfluss auf die vorgezogene Rente haben, aber bescheidene Photovoltaikgewinne schon.