Vor Erreichen der Regelaltersgrenze besteht ein Anspruch auf eine " vorzeitige" Altersrente in voller Höhe nur, wenn das Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit die maßgebende Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 400 EUR nicht übersteigt.Arbeitseinkommen ist das nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit. Liegt ein Steuerbescheid noch nicht vor, kann auch eine Bestätigung des Steuerberaters über die voraussichtlichen Einkünfte vorgelegt werden.