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Hinzuverdienst

von Vinzenz27.05.2010 | 10:10
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3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, Ein Mandant ist vorzeitig in Rente gegangen. Er bezieht neben der Rente Einkünfte aus selbständiger beratender Tätigkeit in monatlich schwankender Höhe. Ab April 2011 bezieht er dann die Regelarbeitsrente. Wie ist das maßgebliche Einkommen für die Monate bis zum Erreichen der Regelarbeitsgrenz zu berechnen. Und wie ist dies gegenüber der Rentenversicherung nachzu weisen? Vielen Dank im Voraus

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Vor Erreichen der Regelaltersgrenze besteht ein Anspruch auf eine " vorzeitige" Altersrente in voller Höhe nur, wenn das Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit die maßgebende Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 400 EUR nicht übersteigt.Arbeitseinkommen ist das nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit. Liegt ein Steuerbescheid noch nicht vor, kann auch eine Bestätigung des Steuerberaters über die voraussichtlichen Einkünfte vorgelegt werden.

2 Antworten

Vinzenzam 27.05.2010 | 11:19
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Allerdings bleibt der Kern meiner Frage unbeantwortet. Mein Mandant, der im März 2011 das 65. Lebensjahr vollendet, wird im ersten Halbjahr 2011 voraussichtlich 2000 € und im zweiten Halbjahr 2011 voraussichtlich 8000 € Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit beziehen. Kann er das tatsächliche Einkommen in den Monaten bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres (z.B. anhand der Buchführung, BWA etc.) nachweisen oder wird das gesamte Jahreseinkommen lt. Steuerbescheid gezwölftelt? Im ersten Fall läge er unter der Hinzuverdienstgrenze, im zweiten Fall darüber. Besten Dank im Voraus.
Bertam 27.05.2010 | 14:25
Wenn er es nachweisen und mit Belegen stützen kann, dürfte es kein Problem sein den Hinzuverdienst bis März monatlich prüfen zu lassen. Also schön Belege und Abrechnungen sammeln. Wenn die Angaben und Unterlagen unglaubwürdig sind, kann es auch sein, dass die DRV den Jahresbetrag durch 12 teilt. Also ggf. lieber bis 65 einen Monat etwas weniger arbeiten.
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