Seit 01.08.2021 bin ich als besonders Langjährige Versicherte in Altersrente gegangen, d.h. mit 63 Jahren und 10 Monaten.
Meine Frage ist nun,ich möchte eine 450€ Euro Stelle annehmen, im Pflegebereich! Kann ich dieses machen, ohne das mir die Rente gekürzt wird?
12.01.2022, 08:53
von
santander
Für 2022 und 2021 gilt wie schon 2020 eine besonders großzügige Verdienstgrenze. Wer ein vorgezogenes Altersruhegeld erhält, darf bis zu 46.060 Euro brutto zur Rente hinzuverdienen, ohne dass ihm die Rente gekürzt wird.
12.01.2022, 10:02
Experten-Antwort
Hallo Sam,
selbst wenn für 2023 wieder die übliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 EUR jährlich gilt (14x 450 EUR), kommt es in Ihrem Fall zu keiner Kürzung der Altersrente. Eine Hinzuverdienstgrenze gilt im Übrigen nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze, die aus Ihrem Rentenbescheid hervorgehen müsste.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
12.01.2022, 11:37
von
Sam
Muss ich den Hinzuverdienst melden? Wenn ja, wie und wo?
12.01.2022, 12:06
von
Bernd
Zitiert von: Sam
Wenn ja, wie und wo?
Beim zuständigen Rentenversicherungsträger, im Idealfall schriftlich.
Wobei es zu keinem Nachteil kommen dürfte, wenn Sie dem nicht nachkommen.
12.01.2022, 12:31
von
P.S.
Zitiert von: Bernd
Zitiert von: Sam
Wenn ja, wie und wo?
Beim zuständigen Rentenversicherungsträger, im Idealfall schriftlich.
Wobei es zu keinem Nachteil kommen dürfte, wenn Sie dem nicht nachkommen.
Derartige Aussagen sollten Sie besser unterlassen. Im Rentenbescheid steht eine klare Mitteilungspflicht! Da gibt es auch keine unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten!
13.01.2022, 13:44
Experten-Antwort
Hinzuverdienst ist anzugeben. Dies ist eine Obliegenheitspflicht. Dies kann formlos unter Angabe der Versicherungsnummer beim zuständigen Rentenversicherungsträger erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
13.01.2022, 16:09
von
Silvie
Zitiert von: santander
Für 2022 und 2021 gilt wie schon 2020 eine besonders großzügige Verdienstgrenze. Wer ein vorgezogenes Altersruhegeld erhält, darf bis zu 46.060 Euro brutto zur Rente hinzuverdienen, ohne dass ihm die Rente gekürzt wird.
Kurze Nachfrage =
Gilt diese hohe Hinzuverdienstregelung, auch für Erwerbsminderungsrentner?
Danke für Info Silvie
13.01.2022, 16:12
von
Joker
Nein, die Hinzuverdienstgrenze gilt nur für ALtersrenten. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrenten gelten nach wie vor 6300,00Euro/Jahr.
13.01.2022, 16:16
von
Silvie
Zitiert von: Joker
Nein, die Hinzuverdienstgrenze gilt nur für ALtersrenten. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrenten gelten nach wie vor 6300,00Euro/Jahr.