Hallo Sam,
selbst wenn für 2023 wieder die übliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 EUR jährlich gilt (14x 450 EUR), kommt es in Ihrem Fall zu keiner Kürzung der Altersrente. Eine Hinzuverdienstgrenze gilt im Übrigen nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze, die aus Ihrem Rentenbescheid hervorgehen müsste.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung