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Hinzuverdienst ab 1.7.2017

von Euxxi29.12.2016 | 14:32
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1 Antworten

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Ich bin Jg. 1953 und beziehe eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Neben meiner Rente übe ich eine geringfügige Beschäftigung aus, in der ich 300 € im Monat verdiene. Mein Arbeitgeber hat mir angeboten, dass ich nächstes Jahr die Urlaubsvertretung für einen Kollegen übernehmen könnte. Ich würde dann in einzelnen Monaten deutlich mehr, auf das ganze Jahr gesehen aber sicher nicht mehr als 6300€ verdienen. Kann mir bitte jemand sagen, wie die Prüfung des Hinzuverdienstes nächstes Jahr ablaufen wird? Mir ist klar, dass ich bis 30.06.2017 die bisherigen Hinzuverdienstgrenzen einhalten muss. Aber was darf ich dann vom 1.7.-31.12.2017 verdienen? 3150 € oder 6300 abzüglich des Hinzuverdienstes, den ich bis 30.06.2017 bereits hatte? Vielen Dank für hilfreiche Informationen!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Euxxi,

zu den genauen Verfahrensweisen hinsichtlich der Prüfung des Hinzuverdienstes ab dem Juli 2017 kann ich Ihnen noch nichts sagen. Vermutlich werden Sie eine Prognose Ihrer zukünftigen Einkünfte abgeben müssen. Sofern das Gesamtjahreseinkommen unter 6.300 € liegen sollte, haben Sie nichts zu befürchten. Ich gehe allerdings davon aus, dass auch die vor dem 30.06.2017 erzielten Einkünfte (Jan.- Juni 2017) in die Berechnung des zulässigen Hinzuverdienstes mit einbezogen werden.

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