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Experten-Antwort

Hinzuverdienst ab 2013

von DieterK25.11.2012 | 10:39
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Ist jetzt endgültig gesetzlich beschlossen worden, dasss ab 1.1.2013 die Hinzuverdienstgrenze für vorzeitige Renten auf 450,-€ angehoben wird.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo DieterK,

die Verkündung des Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung bleibt noch abzuwarten.

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9 Antworten

DieterKam 25.11.2012 | 15:53
Ist jetzt endgültig gesetzlich beschlossen worden, dasss ab 1.1.2013 die Hinzuverdienstgrenze für vorzeitige Renten auf 450,-€ angehoben wird.
Mein Gott, diese Frage war in den letzten Tagen so oft schon da. Und ist auch ausführlich beantwortet worden. Manche scheinen wirklich nicht Lesen zu können, sondern nur dumm und voreilig zu fragen.
Ja ja der Herr Hubschmidt. Dummschwätzer hoch drei. Solche Kommentare sind einfach unterste Schublade. In der Zeit hätte Herr Hubschmidt lieber seine Bild Zeitung weiter lesen sollen.
Konrad Schießlam 25.11.2012 | 16:39
Ist jetzt endgültig gesetzlich beschlossen worden, dasss ab 1.1.2013 die Hinzuverdienstgrenze für vorzeitige Renten auf 450,-€ angehoben wird.
Ja, aber der Kugelschreiber zur Unterschrift wurde noch nicht gefunden. Mein Gott, diese Frage war in den letzten Tagen so oft schon da. Und ist auch ausführlich beantwortet worden. Manche scheinen wirklich nicht Lesen zu können, sondern nur dumm und voreilig zu fragen.
Konrad Schießlam 25.11.2012 | 16:39
Ist jetzt endgültig gesetzlich beschlossen worden, dasss ab 1.1.2013 die Hinzuverdienstgrenze für vorzeitige Renten auf 450,-€ angehoben wird.
Ja, aber der Kugelschreiber zur Unterschrift wurde noch nicht gefunden. Mein Gott, diese Frage war in den letzten Tagen so oft schon da. Und ist auch ausführlich beantwortet worden. Manche scheinen wirklich nicht Lesen zu können, sondern nur dumm und voreilig zu fragen.
Konrad Schießlam 25.11.2012 | 16:39
Ist jetzt endgültig gesetzlich beschlossen worden, dasss ab 1.1.2013 die Hinzuverdienstgrenze für vorzeitige Renten auf 450,-€ angehoben wird.
Ja, aber der Kugelschreiber zur Unterschrift wurde noch nicht gefunden. Mein Gott, diese Frage war in den letzten Tagen so oft schon da. Und ist auch ausführlich beantwortet worden. Manche scheinen wirklich nicht Lesen zu können, sondern nur dumm und voreilig zu fragen.
egalam 26.11.2012 | 14:16
Nu blafft euch doch hier nicht gegenseitig wegen so popliger 50 Euro an. Ist doch wahr! Dürfen künftig 450 Euro anrechnungsfrei zuverdient werden, geht’s halt rauf, ansonsten nicht. Wäre man ja auch schön bescheuert, es anders zu handhaben. Wer EM-Rente bezieht hat die in der Regel schließlich nicht ohne Grund...
Beleseneram 26.11.2012 | 16:44
Ist jetzt endgültig gesetzlich beschlossen worden, dasss ab 1.1.2013 die Hinzuverdienstgrenze für vorzeitige Renten auf 450,-€ angehoben wird.
Mein Gott, diese Frage war in den letzten Tagen so oft schon da. Und ist auch ausführlich beantwortet worden. Manche scheinen wirklich nicht Lesen zu können, sondern nur dumm und voreilig zu fragen.
Ich hab mal einen Rentenbescheid gelesen, in dem steht in der Anlage 19 Seite 2 : "Die Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 400,00 Euro verändert sich nicht. "
R.A.am 27.11.2012 | 12:05
Zitat von Belesener anzeigenausblenden
Mein Gott, diese Frage war in den letzten Tagen so oft schon da. Und ist auch ausführlich beantwortet worden. Manche scheinen wirklich nicht Lesen zu können, sondern nur dumm und voreilig zu fragen.
Ich hab mal einen Rentenbescheid gelesen, in dem steht in der Anlage 19 Seite 2 : "Die Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 400,00 Euro verändert sich nicht. "
Das haben Sie sehr gut gemacht, bitte lesen Sie weiter.
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