Hallo DieterK,
die Verkündung des Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung bleibt noch abzuwarten.
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Hallo DieterK,
die Verkündung des Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung bleibt noch abzuwarten.
Ja ja der Herr Hubschmidt. Dummschwätzer hoch drei. Solche Kommentare sind einfach unterste Schublade. In der Zeit hätte Herr Hubschmidt lieber seine Bild Zeitung weiter lesen sollen.Ist jetzt endgültig gesetzlich beschlossen worden, dasss ab 1.1.2013 die Hinzuverdienstgrenze für vorzeitige Renten auf 450,-€ angehoben wird.Mein Gott, diese Frage war in den letzten Tagen so oft schon da. Und ist auch ausführlich beantwortet worden. Manche scheinen wirklich nicht Lesen zu können, sondern nur dumm und voreilig zu fragen.
Ist jetzt endgültig gesetzlich beschlossen worden, dasss ab 1.1.2013 die Hinzuverdienstgrenze für vorzeitige Renten auf 450,-€ angehoben wird.Ja, aber der Kugelschreiber zur Unterschrift wurde noch nicht gefunden. Mein Gott, diese Frage war in den letzten Tagen so oft schon da. Und ist auch ausführlich beantwortet worden. Manche scheinen wirklich nicht Lesen zu können, sondern nur dumm und voreilig zu fragen.
Ist jetzt endgültig gesetzlich beschlossen worden, dasss ab 1.1.2013 die Hinzuverdienstgrenze für vorzeitige Renten auf 450,-€ angehoben wird.Ja, aber der Kugelschreiber zur Unterschrift wurde noch nicht gefunden. Mein Gott, diese Frage war in den letzten Tagen so oft schon da. Und ist auch ausführlich beantwortet worden. Manche scheinen wirklich nicht Lesen zu können, sondern nur dumm und voreilig zu fragen.
Ist jetzt endgültig gesetzlich beschlossen worden, dasss ab 1.1.2013 die Hinzuverdienstgrenze für vorzeitige Renten auf 450,-€ angehoben wird.Ja, aber der Kugelschreiber zur Unterschrift wurde noch nicht gefunden. Mein Gott, diese Frage war in den letzten Tagen so oft schon da. Und ist auch ausführlich beantwortet worden. Manche scheinen wirklich nicht Lesen zu können, sondern nur dumm und voreilig zu fragen.
Ich hab mal einen Rentenbescheid gelesen, in dem steht in der Anlage 19 Seite 2 : "Die Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 400,00 Euro verändert sich nicht. "Ist jetzt endgültig gesetzlich beschlossen worden, dasss ab 1.1.2013 die Hinzuverdienstgrenze für vorzeitige Renten auf 450,-€ angehoben wird.Mein Gott, diese Frage war in den letzten Tagen so oft schon da. Und ist auch ausführlich beantwortet worden. Manche scheinen wirklich nicht Lesen zu können, sondern nur dumm und voreilig zu fragen.
Das haben Sie sehr gut gemacht, bitte lesen Sie weiter.Mein Gott, diese Frage war in den letzten Tagen so oft schon da. Und ist auch ausführlich beantwortet worden. Manche scheinen wirklich nicht Lesen zu können, sondern nur dumm und voreilig zu fragen.Ich hab mal einen Rentenbescheid gelesen, in dem steht in der Anlage 19 Seite 2 : "Die Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 400,00 Euro verändert sich nicht. "
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