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Experten-Antwort

Hinzuverdienst ab 60

von Koelner03.03.2012 | 07:49
1485 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, Ich bin seit dem 60. Lebensjahr in Rente. Ich habe aber noch einen MiniJob und ich entdecke nun, dass dort noch Sozialabgaben getätigt werden. (Auf der Lohnabrechnung). Meine Frage: Kann sich dies irgendwann (zB ab dem 65.) wieder rentensteigernd auswirken oder ist dies einfach verloren ? Danke für einen Antwort Hans

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von KSC wird zugestimmt. Wenn Sie aber bereits eine Altersrente beziehen ist ein Wechsel in eine spätere Altersrente ( z.B. ab dem 65. Lebensjahr) nicht mehr gesetzlich möglich. Demzufolge würde sich Ihr Minijob nicht mehr rentensteigernd auswirken.

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3 Antworten

KSCam 03.03.2012 | 10:54
Wenn Sie eine Altersrente beziehen ändert sich nichts mehr. Beziehen Sie eine EM Rente, gibt es irgendwann die Altersrente, in deren Berechnung die Pauschalen, die der Arbeitgeber beim Minijob bezahlt, einfließen. Ob sich dadurch die Rente erhöht, sehen Sie dann, wenn Ihre Rente Altersrente heißt. Das kann pauschal nicht gesagt werden. Da nicht Sie diese Beträge aufbringen, sondern Ihr AG, kann es Ihnen "eigentlich egal" sein, ob die Beiträge was bringen oder "verloren" sind.
Koelneram 03.03.2012 | 16:12
Vielden Dank
Uuuuupsam 03.03.2012 | 20:03
Für einen Minijob gibt es keine Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers, sofern nicht auf die Versicherungsfreiheit verzichtet worden ist. In jedem Fall versicherungsfrei sind Personen, die eine Vollrente wegen Alters beziehen. Siehe § 5 Abs. 4 SGB 6 http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__5.html
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