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Zur Experten-Antwort springenIn Bezug auf die Prüfung des Hinzuverdienstes, der parallel zu einer Altersrente für langjährig Versicherte erzielt wird, spielt es keine Rolle, ob der Hinzuverdienst im Rahmen einer Beschäftigung bei Ihrem Ehepartner erzielt wird, oder ob Sie bei jemand anderem als Ihren Ehepartner beschäftigt sind.
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