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Experten-Antwort

Hinzuverdienst als Angestellter des Ehepartners

von Lemming13.11.2012 | 18:32
1971 Ansichten
6 Antworten

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Spielt es beim Hinzuverdienst zur vorzeitigen Rente wegen langjähriger Versicherung irgendeine Rolle, wer der Arbeitgeber ist ? Konkret, kann es das Unternehmen des eigenen Ehepartners sein, in welchem man z.B. auf € 400 Basis hinzuverdient ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.11.2012 | 09:25

In Bezug auf die Prüfung des Hinzuverdienstes, der parallel zu einer Altersrente für langjährig Versicherte erzielt wird, spielt es keine Rolle, ob der Hinzuverdienst im Rahmen einer Beschäftigung bei Ihrem Ehepartner erzielt wird, oder ob Sie bei jemand anderem als Ihren Ehepartner beschäftigt sind.

5 Antworten

DarkKnight RVam 14.11.2012 | 07:07
Hallo, grundsätzlich kommt es auf das an was sie verdienen! Einfach gesagt richtig sich das u. a. nach der steuerlichen Beurteilung. Wenn bei Ihnen in der Jahressumme lediglich 4.800 Euro bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit auftauchen und der Gewinn aus dem Betrieb ausschließlich bei ihrem Ehepartner, werden bei Ihnen auch nur die 400 Euro monatlich berücksichtigt! Höchstwahrscheinlich erhöht sich die Hinzuverdienstgrenze ab 1.1.2013 auf 450 Euro! Das Gesetz dafür ist aber noch nicht "durch"!
Lemmingam 14.11.2012 | 11:18
Vielen Dank für die schnellen Antworten !
Lemmingam 14.11.2012 | 11:38
Bitte noch eine Nachfrage: Beim Googlen zu diesem Thema bin ich wiederholt über folgende Aussage gestolpert: "Ist der Ehepartner selbstständig, ist ferner ein Nachweis notwendig, dass keine Innengesellschaft (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) vorliegt." Was verbirgt sich dahinter und wie kann dieser Nachweis erbracht werden ?
DarkKnight RVam 14.11.2012 | 14:16
Hallo nochmal, eigentlich das, was ich oben schon angesprochen habe! Man spricht auch von der sogenannten "Ehegattengesellschaft". Entscheidend ist aber ausschließlich, bei wem auf dem Steuerbescheid die Einkünfte stehen. Wird der Gewinn dort unter den Einkünften des Ehegatten aufgeführt, wird er auch nur bei ihm berücksichtigt!
Lemmingam 14.11.2012 | 14:56
Danke. Dann werden wir mal den Steuerberater kontaktieren.
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