Ergänzend zu den Vorbeiträgen sei noch erwähnt:
- bis Jahrgang 1946 ist die Regelaltersgrenze das 65.Lebensjahr --> ab diesem Zeitpunkt ist ein Hinzuverdienst für eine Altersrente aus rentenrechtlicher Sicht unbegrenzt möglich ==> Achtung ggfs. mit einen Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein steuerliche Einkommensgrenzen beachten/abklären
- ab dem Geburtsjahrgang 1947 wird die Regelaltersgrenze stufenweise angehoben; trifft für Sie nicht zu --> der Zeitpunkt ab dem ein unbegrenzter Hinzuverdienst zur Altersrente möglich ist, verschiebt sich
- Besonderheiten sind zu beachten, wenn neben der Altersrente noch eine Witwen- oder Witwerrente bezogen wird