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Experten-Antwort

Hinzuverdienst als Selbständiger bei Übergangsgeld

von Georg Neuss22.05.2014 | 12:29
723 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich erhalte Übergangsgeld während einer Qualifizierungsmaßnahme zur "Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt" Bisher konnte mir keiner folgende Frage beantworten: Ich muss Geld hinzuverdienen um über die Runde zu kommen. Allerdings sind meine beruflichen Möglichkeiten wegen meinem Handicap eingeschränkt und deshalb mit Fremdkosten verbunden, so das mit nur zwischen 10% und 20% des in Rechnung gestellten Betrags als Gewinn bleibt. Es kann doch nicht sein, das mir mein Umsatz vom Übergangsgeld abgezogen wird, sondern hoffentlich nur der Gewinn, oder? Um auf die 400€ Zuverdienstgrenze zu kommen muss ich ein vielfaches davon verdienen. Wer hat damit Erfahrung, ich möchte nicht am Ende des Jahres eine Rückforderung bekommen. Falls das Gesetz keine Selbständige Tätigkeit vorsieht, gibt es Dinge die ich bei Annahme eines Auftrags und Abrechnung beachten soll? Grüße Georg Neuss

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Neuss, grundsätzlich gelten auch im Sozialrecht die allg. Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechtes. Das heißt, die Fremdkosten mindern natürlich den Gewinn, der möglicherweise angerechnet wird. Setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung, damit Ihnen dieser sagen kann, welche Unterlagen zu Ihrem Einkommen vorzulegen sind. Denken Sie bitte daran: Anzeigepflichtig sind die Einkünfte auf jeden Fall.

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1 Antworten

Georg Neussam 23.05.2014 | 12:41
Vielen Dank für die rasche Antwort. Wie muss ich mir das in der Praxis vorstellen? Muss ich am Ende des Jahres eine Einnahmen / Ausgaben Rechnung vorlegen und muss bekomme dann eine Nachzahlung oder schlimmstenfalls muss ich etwas erstatten?
Deutsche Rentenversicherung
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