Hallo Herr Neuss, grundsätzlich gelten auch im Sozialrecht die allg. Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechtes. Das heißt, die Fremdkosten mindern natürlich den Gewinn, der möglicherweise angerechnet wird. Setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung, damit Ihnen dieser sagen kann, welche Unterlagen zu Ihrem Einkommen vorzulegen sind. Denken Sie bitte daran: Anzeigepflichtig sind die Einkünfte auf jeden Fall.