Hallo,
ich erhalte Übergangsgeld während einer Qualifizierungsmaßnahme zur "Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt"
Bisher konnte mir keiner folgende Frage beantworten:
Ich muss Geld hinzuverdienen um über die Runde zu kommen.
Allerdings sind meine beruflichen Möglichkeiten wegen meinem Handicap eingeschränkt und deshalb mit Fremdkosten verbunden, so das mit nur zwischen 10% und 20% des in Rechnung gestellten Betrags als Gewinn bleibt.
Es kann doch nicht sein, das mir mein Umsatz vom Übergangsgeld abgezogen wird, sondern hoffentlich nur der Gewinn, oder?
Um auf die 400€ Zuverdienstgrenze zu kommen muss ich ein vielfaches davon verdienen.
Wer hat damit Erfahrung, ich möchte nicht am Ende des Jahres eine Rückforderung bekommen.
Falls das Gesetz keine Selbständige Tätigkeit vorsieht, gibt es Dinge die ich bei Annahme eines Auftrags und Abrechnung beachten soll?
Grüße Georg Neuss