Hallo Michael,
Abfindungen wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind kein Ar-beitsentgelt i. S. d. § 14 SGB 4. Sie sind daher nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Ich würde Ihnen empfehlen, beim zuständigen Rentenversicherungsträger eine schriftliche Bestätigung zu erholen.