Hinzuverdienst Altersrente für schwerbehinderte Menschen
31.10.2011, 17:54
von
Toni
Sehr geehrte Forenteilnehmer,
ich (geboren 23.01.1946) beziehe seit dem 01.01.2010 eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Nun habe ich die Möglichkeit eine nichtselbständige Arbeit aufzunehmen. Wie hoch ist die rentenunschädliche Hinzuverdienstgrenze für mich?
Vielen Dank! Grüße Toni
31.10.2011, 17:58
von
KSC
Da Sie bereits längst 65 Jahre alt sind dürfen Sie unbegrenzt zuverdienen und gefährden damit Ihre Rente nicht - das gilt schon seit Februar 2011 (=Folgemonat 65. Geburtstag). :)
31.10.2011, 21:27
von
W. Wille
Ooh, wie schön das zu wissen...da kann man ja arbeitsmässig tun, was man WILL und Kann..:)
02.11.2011, 09:09
Experten-Antwort
Hallo Toni,
durch Erreichen der Regelaltersgrenze ist bei Ihnen seit dem 01.02.2011 ein uneingeschränkter Hinzuverdienst möglich. Sollte eine Hinterbliebenenrente bezogen werden, erkundigen Sie sich bitte bezüglich der Einkommensanrechung bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger.