Ich werde im Mai diesen Jahres von der vollen EM Rente in eine Rente für Schwerbehinderte wechseln.
Stimmt es dass ich in diesem Jahr dann mehr als 450 Euro verdienen darf ohne dass ich Rentenabzüge habe?
Stimmt es dass ich in diesem Jahr dann mehr als 450 Euro verdienen darf ohne dass ich Rentenabzüge habe?
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-schwerbehinderte-Menschen/Altersrente_fuer_schwerbehinderte_Menschen.html
Abschnitt "Wie viel dürfen Sie hinzuverdienen?" und ff.
Hallo Elke,
grundsätzlich dürfen Sie neben einer vollen Erwerbsminderungsrente kalenderjährlich 6.300 EUR hinzuverdienen. Bei Bezug einer vollen vorgezogenen Altersrente vor Erreichen des Regelalters gilt für das Kalenderjahr 2022 eine erhöhte Hinzuverdienstgrenze von 46.060 EUR. Diese sinkt voraussichtlich ab 2023 wieder auf 6.300 pro Kalenderjahr.
Für das Kalenderjahr des Rentenwechsels kann Ihre Anfrage leider nicht so einfach beantwortet werden: Für die Prüfung der Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen kommt es darauf an, ob ab dem Rentenbeginn Ihrer Altersrente Ihre Erwerbsminderungsrente endet oder parallel weiterbesteht. Daher empfehle ich Ihnen, sich bei Aufnahme bzw. Ausweitung Ihrer Tätigkeit neben der Rente vorab individuell beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
grundsätzlich dürfen Sie neben einer vollen Erwerbsminderungsrente kalenderjährlich 6.300 EUR hinzuverdienen. Bei Bezug einer vollen vorgezogenen Altersrente vor Erreichen des Regelalters gilt für das Kalenderjahr 2022 eine erhöhte Hinzuverdienstgrenze von 46.060 EUR. Diese sinkt voraussichtlich ab 2023 wieder auf 6.300 pro Kalenderjahr.
Für das Kalenderjahr des Rentenwechsels kann Ihre Anfrage leider nicht so einfach beantwortet werden: Für die Prüfung der Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen kommt es darauf an, ob ab dem Rentenbeginn Ihrer Altersrente Ihre Erwerbsminderungsrente endet oder parallel weiterbesteht.
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Wie kann man denn Altersrente und parallel die EMR haben ? Man stellt doch einen Antrag auf Wechsel in die Altersrente, dann dürfte doch die EMR beendet sein ?!
??das frage ich mich auch gerade, auf so eine Idee ist bislang auch im Forum noch keiner gekommen???
Aber man lernt ja nie aus.