Hallo,
ich beabsichtige ab 1.07.22 eine Teilrente von 50 % mit Kürzung in Anspruch zu nehmen. (AR mit 63) Die restliche Halfte dann als Vollrente ungekürzt mit 45 Arbeitsjahren.
Ist der Hinzuverdienst in 22 dann ca. die Hälfte des bisherigen Verdienstes oder die 46060,--?
ich beabsichtige ab 1.07.22 eine Teilrente von 50 % mit Kürzung in Anspruch zu nehmen. (AR mit 63) Die restliche Halfte dann als Vollrente ungekürzt mit 45 Arbeitsjahren.
Ist der Hinzuverdienst in 22 dann ca. die Hälfte des bisherigen Verdienstes oder die 46060,--?
Hallo Teilrentner,
der Hinzuverdienst gilt kalenderjährlich ab Rentenbeginn. D.h., Sie dürften die 46.060,00 EUR in der Zeit vom 01.07.-31.12.22 hinzuverdienen.
Ansonsten gehe ich davon aus, dass Sie sich bereits ausführlich haben beraten lassen, damit dies dann so die optimale Variante für Sie ist.
Alles Gute!
ich beabsichtige ab 1.07.22 eine Teilrente von 50 % mit Kürzung in Anspruch zu nehmen. (AR mit 63) Die restliche Halfte dann als Vollrente ungekürzt mit 45 Arbeitsjahren. ...
kleine Frage am Rande:
zunächst beantragen Sie die "Rente für langjährig Versicherte" (ab 63 mit Abschlag möglich), dann später die "Rente für *besonders* langjährig Versicherte" (ohne Abschlag, bei Geburtsjahr 1959 mit 64 Jahren und 2 Monaten möglich)?
Ein Wechsel von einer in eine andere Altersrente ist ausgeschlossen. Sie könnten höchstens später eine höhere Teilrente oder Vollrente beantragen und für die dann verwendeten Entgeltpunkte einen geringeren Abschlag erhalten.
Aber Ihren Ansatz "ungekürzt mit 45 Arbeitsjahren" verstehe ich so, dass dies nicht möglich ist.