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Experten-Antwort

Hinzuverdienst bei abschlagsfreier Rente mit 63

von Fragesteller04.01.2019 | 13:46
115 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, bin 02.1956 geboren,Selbstständig und könnte dieses Jahr meine Rente beantragen, möchte aber noch weiter arbeiten. Ich möchte mir von Ihnen anhand meiner Unterlagen den Hinzuverdienst ausrechnen lassen. Höhe des Hinzuverdienstes - Rente anteilsmäßig oder gar keine Rente,weil Verdienst zu hoch. Meine Frage lautet nun. Was für Unterlagen muß ich zum Termin bei Ihnen beibringen ? MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fragesteller,

als Hinzuverdienst zählt bei einem Selbständigen der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit. Als Unterlagen kommen der letzte Einkommensteuerbescheid oder eine Schätzung über die voraussichtlichen Einkünfte in Betracht.

Informationen finden Sie auch in dem Faltblatt "Altersrentner: So viel können Sie hinzuverdienen":

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/altersrentner_hinzuverdienst.pdf?__blob=publicationFile&v=53

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2 Antworten

W*lfgangam 04.01.2019 | 16:11
Hallo Fragesteller, zunächst, die abschlagsfreie Rente ist für Ihren Jahrgang mit 63 + 8 Monate möglich, zum 01.11.2019. Es geht also erst mal um das Einkommen/Hinzuverdienst in diesen 2 Monate - für 2019, im Folgejahr um das Einkommen im ganzen Jahr 2020, wie auch für 2021. Für die Beurteilung des Hinzuverdienstes aus einer selbständigen Tätigkeit wären verlässliche Daten (letzter Einkommenssteuerbescheid) oder möglichst genaue Schätzung des (ggf. neuen) zu erwartenden steuerrechtlichen Gewinns ab Beginn der vorgezogenen Altersrente erforderlich, um eine einigermaßen gesicherte Prognose abgeben zu können. Einfachste Antwort: steuerrechtlich erwarteter Gewinn bis max. 6300 EUR und die Rente wird voll gezahlt. Für 2019 wohl kein großes Problem, wenn der steuerrechtliche Gewinn gezwölftelt wird. Für 2020 und 2021 sieht das anders aus ... Bei Mehrhinzuverdienst und Teilrentenanspruch wird es kompliziert, da sich die genaue Höhe der Teilrente an dem besten sozialversicherungsrechtlichen Einkommen der letzten 15 Jahre vor Rentenbeginn orientiert - wobei hier wenigstens ein halbes SV-Durchschnittseinkommen zugrunde gelegt wird ...das lässt aber nicht mehr zu allzu viel Spielraum für eine Teilrente. Die DRV-Beratungsstellen können Ihnen das programmmäßig darstellen, wie sich diverse Hinzuverdienst-Option auf die Alters(teil)rente auswirken würden. Gruß w.
DRVam 04.01.2019 | 16:21
Zur ersten Orientierung können Sie auch den Hinzuverdienstrechner der Deutschen Rentenversicherung nutzen. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigati…
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