Hallo Fragesteller,
als Hinzuverdienst zählt bei einem Selbständigen der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit. Als Unterlagen kommen der letzte Einkommensteuerbescheid oder eine Schätzung über die voraussichtlichen Einkünfte in Betracht.
Informationen finden Sie auch in dem Faltblatt "Altersrentner: So viel können Sie hinzuverdienen":
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/altersrentner_hinzuverdienst.pdf?__blob=publicationFile&v=53