Ich bekomme eine große Witwenrente. Nun wurde mir auch eine halbe Rente wegen Berufsunfähigkeit bewilligt. Ich bekomme Arbeitslosengeld und arbeite ein paar Stunden. Wahrscheinlich werden mir die Renten dadurch gekürzt, da mein Hinzuverdienstgrenze der ERwersminderungsrente überschritten wird. Gibt es dabei eine Reihenfolge, auf welche Rente zuerst der Hinzuverdienst anzurechnen ist und welche Rente zuerst gekürzt wird?
Wird zuerst bei meiner Erwerbsminderungsrente gekürzt, falls mit meinem Einkommen die Hinzuverdienstgrenze überschritten wird? Werden dann alle Einkommen zusammengerechnet und geschaut, ob noch etwas Witwenrente zu zahlen ist?
Hallo Ursel,
der Hinzuverdienst (Beschäftigungseinkommen und Bemessungsentgelt ALG) kürzt zunächst die halbe eigene EM-Rente im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen.
Bei der Witwenrente wird die somit
gekürzte eigene Rente berücksichtigt,
+ und das volle Beschäftigungsentgelt aus Minijob.
Wenn Sie im Minijob versicherungspflichtig sind, dann Pauschalabzug von 40 % beim Minijob-Einkommen. Sollten Sie versicherungsfrei sein, hinterfragen Sie die mögliche Wahl zur Versicherungspflicht - aus Sicht Witwenrente immer eine gute Entscheidung,
+ grundsätzlich ausgezahlter ALG-Betrag
Gruß
w.