Hallo Ursel,
„W*lfgang“ hat Ihnen bereits die im Grundsatz zutreffende Antwort gegeben. Für eine detailliertere, auf Ihren konkreten Einzelfall abgestellte Bewertung sollten Sie sich individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten lassen.