Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Carsten,
welche Rente beziehen Sie genau von der Rentenversicherung? Eine Berufsunfähigkeitsrente wird eigentlich durch die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr gezahlt, die Renten heißen Rente wegen voller Erwerbsminderung oder teilweiser Erwerbsminderung.. Je nach Rentenart können Sie nur noch bis 3 Stunden am Tag arbeiten (voll erwerbsgemindert) oder 3 - 6 h tgl. (teilweise erwerbsgemindert). Wenn Sie mehr arbeiten, wird geprüft, ob Sie die jeweilige Rente noch zu Recht beziehen.
Das erzielte Entgelt wird auf jeden Fall nach § 96a SGB VI angerechnet. Das Pflegegeld von der Pflegekasse zählt nicht als Hinzuverdienst.
Ob die Höhe Ihres Verdienstes auch Einfluss auf das Pflegegeld hat, erfragen Sie bitte bei Ihrer Pflegekasse.
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