Hinzuverdienst bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung?

von
Lauriel

Darf ich bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ein kleinen Obolus hinzuverdienen?

entspricht die Rente wegen voller Erwerbsminderung der Frührente?

Wenn ich etwas hinzuverdienen darf, welche Regeln gelten?

vielen Dank, für die Antworten!

von
Bescheid

Wenn Sie einen Blick in Ihren Rentenbescheid werfen, dann finden Sie dort alle Informationen. Auch an wen Sie sich wenden müssen um das zu melden.

von
santander

@Bescheid

Wenn der Bescheid schon etwas älteren Datums ist könnten evtl. nicht die aktuellen Zahlen darin stehen. :-)

von
Bescheid

@santander

Bei der Fragestellung würde ich davon ausgehen das es sehr aktuell ist ;-)

von
Bescheid

@Lauriel

In diesem Dokument sollten Sie alle Infos finden: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Im Hinterkopf behalten sollte man vielleicht noch, dass man selbst mit einem Nebenjob bei dem man nichts verdient, seine EM-Rente verlieren kann.
Deswegen am besten alles vorher mit der DRV abstimmen.

von
Lauriel

Der Rentenbescheid ist schon älter.

Wie sind die neuen Regelungen?

von
Lauriel

Danke "Bescheid" ich schaue es mir mal an!

von
Lauriel

"Bescheid was meinst du damit? Dazu habe ich nichts gefunden!

"Im Hinterkopf behalten sollte man vielleicht noch, dass man selbst mit einem Nebenjob bei dem man nichts verdient, seine EM-Rente verlieren kann."

von
Bescheid

Das die DRV nicht nur prüfen kann was den Verdienst angeht, sondern auch, ob die Arbeit mit der verbliebenen Restleistungsfähigkeit vereinbar ist, bzw. der Restgesundheit nicht schädlich ist.

Oder die Stunden die man dann arbeitet, auch zu dem passen was man eigentlich "darf".

von
Bescheid

Ergänzend noch, auf Seite 6 des Dokuments steht das aber eigentlich auch.

von
Heidi

Hi, mit einem Minijob hast am wenigsten Probleme.

von
Schorsch

Zitiert von: Lauriel
Darf ich bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ein kleinen Obolus hinzuverdienen?

Wer dazu in der Lage ist mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten ist NICHT vollständig erwerbsgemindert, sofern er nicht auf Kosten seiner Restgesundheit arbeitet, was gutachterlich nachgewiesen werden muss, da dafür ein Attest des Hausarztes nicht ausreicht.

MfG

von
Bescheid

Zitiert von: Schorsch

Wer dazu in der Lage ist mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten ist NICHT vollständig erwerbsgemindert

Dieser pauschalen Aussage muss man widersprechen. Ich kenne jemanden der nur an einem Tag der Woche insgesamt 4 Stunden arbeitet. Und das Ganze ist von der DRV "abgesegnet".

von
Schorsch

Zitiert von: Bescheid
Zitiert von: Schorsch

Wer dazu in der Lage ist mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten ist NICHT vollständig erwerbsgemindert

Dieser pauschalen Aussage muss man widersprechen. Ich kenne jemanden der nur an einem Tag der Woche insgesamt 4 Stunden arbeitet. Und das Ganze ist von der DRV "abgesegnet".


Selbstverständlich gibt es Ausnahmen.
Darauf verlassen sollte man sich aber nicht unbedingt, weil im Zweifelsfall der ziemlich eindeutige Gesetzestext gilt.

Aber wer unbedingt die Schmerzgrenzen der DRV-Mitarbeiter austesten will, soll von mir aus so viel arbeiten wie er will und kann.
Mir persönlich wäre eine Überschreitung der definierten Zeitrahmen allerdings zu gefährlich.
Ob mit dem Segen der DRV oder ohne.

MfG

von
Bescheid

Zitiert von: Schorsch
weil im Zweifelsfall der ziemlich eindeutige Gesetzestext gilt.

So eindeutig ist der Gesetzestext nun auch wieder nicht. Da dort steht:
"Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein."

So kann man auch auslegen, dass jemand der an einem Tag der Woche nur 4 Stunden arbeitet, eben weit unter 3 Stunden TÄGLICH liegt. Vor allem aber weit unter den "üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes", da dieser meist von einer 5-Tage-Woche ausgeht.

Aber das Einfachste ist eben, der DRV das Vorhaben mitteilen und abwarten was dazu gesagt wird.

von
W*lfgang

Zitiert von: Lauriel
Darf ich bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ein kleinen Obolus hinzuverdienen?

Hallo Lauriel,

aber natürlich dürfen Sie das!

Sobald Sie der DRV die Arbeitsaufnahme pflichtgemäß gemeldet haben, wird man Ihnen verbindlich mitteilen, ob und in welcher Höhe Ihr Rentenanspruch weiterhin bestehen bleibt.

Gruß
w.

von
W°lfgang

Zitiert von: Lauriel
Darf ich bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ein kleinen Obolus hinzuverdienen?

entspricht die Rente wegen voller Erwerbsminderung der Frührente?

Wenn ich etwas hinzuverdienen darf, welche Regeln gelten?

vielen Dank, für die Antworten!

Hallo Lauriel,

Sie dürfen viel mehr, als Sie womöglich annehmen wollen. Lesen Sie diesen Beitrag nach/speziell die Links am Ende - dort wurde das bereits in epischer Breite in interessanten Fortsetzungsromanen erläutert:

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/em-rente-86.html

Gruß
w.
PS: Auch interessant der vor Tagen hier im Nachrichtenblock veröffentlichte Beitrag der Redaktion:

https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/vollzeitrente-trotz-teilweiser-erwerbsminderung.html?cid=ivnewsl

Experten-Antwort

Hallo Lauriel,

ich denke Ihre Frage wurde zwischenzeitlich umfassend beantwortet. Falls Sie doch noch Fragen haben, melden Sie sich einfach nochmal.

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