Darf ich bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ein kleinen Obolus hinzuverdienen?
entspricht die Rente wegen voller Erwerbsminderung der Frührente?
Wenn ich etwas hinzuverdienen darf, welche Regeln gelten?
vielen Dank, für die Antworten!
Darf ich bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ein kleinen Obolus hinzuverdienen?
entspricht die Rente wegen voller Erwerbsminderung der Frührente?
Wenn ich etwas hinzuverdienen darf, welche Regeln gelten?
vielen Dank, für die Antworten!
Wenn Sie einen Blick in Ihren Rentenbescheid werfen, dann finden Sie dort alle Informationen. Auch an wen Sie sich wenden müssen um das zu melden.
@Bescheid
Wenn der Bescheid schon etwas älteren Datums ist könnten evtl. nicht die aktuellen Zahlen darin stehen. :-)
@santander
Bei der Fragestellung würde ich davon ausgehen das es sehr aktuell ist ;-)
@Lauriel
In diesem Dokument sollten Sie alle Infos finden: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf?__blob=publicationFile&v=6
Im Hinterkopf behalten sollte man vielleicht noch, dass man selbst mit einem Nebenjob bei dem man nichts verdient, seine EM-Rente verlieren kann.
Deswegen am besten alles vorher mit der DRV abstimmen.
Der Rentenbescheid ist schon älter.
Wie sind die neuen Regelungen?
Danke "Bescheid" ich schaue es mir mal an!
"Bescheid was meinst du damit? Dazu habe ich nichts gefunden!
"Im Hinterkopf behalten sollte man vielleicht noch, dass man selbst mit einem Nebenjob bei dem man nichts verdient, seine EM-Rente verlieren kann."
Das die DRV nicht nur prüfen kann was den Verdienst angeht, sondern auch, ob die Arbeit mit der verbliebenen Restleistungsfähigkeit vereinbar ist, bzw. der Restgesundheit nicht schädlich ist.
Oder die Stunden die man dann arbeitet, auch zu dem passen was man eigentlich "darf".
Ergänzend noch, auf Seite 6 des Dokuments steht das aber eigentlich auch.
Hi, mit einem Minijob hast am wenigsten Probleme.
MfG
Dieser pauschalen Aussage muss man widersprechen. Ich kenne jemanden der nur an einem Tag der Woche insgesamt 4 Stunden arbeitet. Und das Ganze ist von der DRV "abgesegnet".
Dieser pauschalen Aussage muss man widersprechen. Ich kenne jemanden der nur an einem Tag der Woche insgesamt 4 Stunden arbeitet. Und das Ganze ist von der DRV "abgesegnet".
Aber wer unbedingt die Schmerzgrenzen der DRV-Mitarbeiter austesten will, soll von mir aus so viel arbeiten wie er will und kann.
Mir persönlich wäre eine Überschreitung der definierten Zeitrahmen allerdings zu gefährlich.
Ob mit dem Segen der DRV oder ohne.
MfG
So eindeutig ist der Gesetzestext nun auch wieder nicht. Da dort steht:
"Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein."
So kann man auch auslegen, dass jemand der an einem Tag der Woche nur 4 Stunden arbeitet, eben weit unter 3 Stunden TÄGLICH liegt. Vor allem aber weit unter den "üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes", da dieser meist von einer 5-Tage-Woche ausgeht.
Aber das Einfachste ist eben, der DRV das Vorhaben mitteilen und abwarten was dazu gesagt wird.
aber natürlich dürfen Sie das!
Sobald Sie der DRV die Arbeitsaufnahme pflichtgemäß gemeldet haben, wird man Ihnen verbindlich mitteilen, ob und in welcher Höhe Ihr Rentenanspruch weiterhin bestehen bleibt.
Gruß
w.
entspricht die Rente wegen voller Erwerbsminderung der Frührente?
Wenn ich etwas hinzuverdienen darf, welche Regeln gelten?
vielen Dank, für die Antworten!
Hallo Lauriel,
Sie dürfen viel mehr, als Sie womöglich annehmen wollen. Lesen Sie diesen Beitrag nach/speziell die Links am Ende - dort wurde das bereits in epischer Breite in interessanten Fortsetzungsromanen erläutert:
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/em-rente-86.html
Gruß
w.
PS: Auch interessant der vor Tagen hier im Nachrichtenblock veröffentlichte Beitrag der Redaktion:
https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/vollzeitrente-trotz-teilweiser-erwerbsminderung.html?cid=ivnewsl
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