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Hinzuverdienst bei EM-Rente inform von Mini-Selbstständigkeit?

von Laura28.06.2007 | 18:18
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bekomme EM-Rente und war letztens bei der Rehaberatung, dort teilte man mri mit, was ich schon wusste, ich darf 345Eu hinzuverdienen. Leider mag mich keiner einstellen, weil ich die HInzuverdienstgrenze und meine Schwerbehinderung angeben muss. (Sag ich mal jetzt so - oder liegt es an meinen 5erlernten Berufen, die so abschrecken?) Heute war ich bei einem Infoabend unserer Stadt, es soll eine sog. Servicebörse eröffnet werden, wo sich Menschen teilzeit und vollzeit Selbstständig machen, da waren auch andere Rentner und dort teilte man mir mit, ich dürfe, wenn ich ein Gewerbe anmelde, 345Eu dazuverdienen, auch wenn ich das auf selbstständiger Basis tue. Stimmt das? Ich hatte in Erinnerung, dass EM-Renter nicht selbstständig sein dürfen, da sonst die Rente wegfällt (was später natürlich mein Ziel ist und ich so für mich abklären kann, wieviel ich arbeiten kann - leider gibt es für mich keine geeigneten Wiedereingliedrungsrehamaßnahmen.) Danke für Antwort Laura

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Seit dem 01.01.2001 ist der Passus, dass Selbstständige nicht EM werden können, im Gesetz gestrichen worden. Es wird jetzt lediglich der Hinzuverdienst (350,- EUR) als Grundlage genommen, zu prüfen, ob evtl. nur eine Teilrente zu zahlen ist.

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