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Experten-Antwort

Hinzuverdienst bei EM-Rente überschritten

von Thorsten H.08.05.2014 | 20:11
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7 Antworten

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Hallo, zählen Einmalzahlungen aufgrund eines Firmenjubiläums auch unter die Hinzuverdienstgrenze? Ich habe eine EM-Rente und habe eine Einmalzahlung von 200€ von meinem AG wegen eines Firmenjubiläums bekommen. Muss ich für diesen Monat die Hälfte des Rentenbeitrages zurückzahlen,da ich die Grenze mit 45€ überschritten habe? Danke für eure Hilfe....

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 09.05.2014 | 09:34

Grundsätzlich sind Einmalzahlungen, sofern sie der Sozialversicherungspflicht unterliegen, als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Nur wenn das Beschäftigungsverhältnis bereits vor Rentenbeginn beendet wurde und nachträglich noch eine Einmalzahlung erfolgt, stellt dies kein Hinzuverdienst dar.

Die Hinzuverdienstgrenze für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt 450,00 EUR (Bruttolohn). Bei einer Einmalzahlung in Höhe von 200,00 EUR liegt diese Zahlung also unter der Hinzuverdienstgrenze und ist deshalb unschädlich, sofern kein weiterer Hinzuverdienst in diesem Monat erzielt wurde.

Experten-Antwortam 09.05.2014 | 09:34

Grundsätzlich sind Einmalzahlungen, sofern sie der Sozialversicherungspflicht unterliegen, als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Nur wenn das Beschäftigungsverhältnis bereits vor Rentenbeginn beendet wurde und nachträglich noch eine Einmalzahlung erfolgt, stellt dies kein Hinzuverdienst dar.

Die Hinzuverdienstgrenze für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt 450,00 EUR (Bruttolohn). Bei einer Einmalzahlung in Höhe von 200,00 EUR liegt diese Zahlung also unter der Hinzuverdienstgrenze und ist deshalb unschädlich, sofern kein weiterer Hinzuverdienst in diesem Monat erzielt wurde.

5 Antworten

Franz-Josefam 08.05.2014 | 20:26
Grundsätzlich dürfen und sollen alle EM-Rentner so viel hinzuverdienen, wie sie können. Sobald Sie Ihrer Pflicht, Verdienste unverzüglich wahrheitsgemäß zu melden, nachgekommen sind, können Sie sich ganz lässig zurücklehnen. Die DRV prüft nämlich von amtswegen automatisch, ob Ihnen Ihre Rente noch in voller Höhe zusteht oder nicht und wird Ihnen das Ergebnis unverzüglich mitteilen. Bei solchen Routineüberprüfungen wurden auch schon häufiger wundersame Heilungen von EM-Rentenbeziehern festgestellt. Die konnten nämlich ganz plötzlich viel mehr arbeiten, als während des Antragsverfahrens. Also Thorsten, machen Sie sich keine unnötigen Gedanken und arbeiten Sie weiterhin so viel, wie Sie können! MfG
zufriedener Rentneram 08.05.2014 | 22:18
Ich habe einmal 50 € zuviel übersehen, weil ich sicher war, mit meinem kleinen Gehalt die Grenze nie überschreiten zu können. Ist auch 8 Jahre gut gegangen. Das war irgendwie eine neue traifliche Einmalzahlung, die Info ist an mir vorbeigegangen, auch, weil ich damals schon krank war. Fazit: eine Monatsrente ( die ungefähr das 10fache der Überzahlung betrug )zurückzahlen, die letzte Rate hab ich gerade geschafft. also alles was an Arbeitseinkommen kommt melden besser ist das
Saskiaam 09.05.2014 | 08:38
Sie sollten den zusätzlichen Verdienst unverzüglich melden. Die Rentenversicherung prüft dann, ob die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten sind. Bei Einmalzahlungen muss zudem geprüft werden, ob diese überhaupt als Hinzuverdienst gelten. Gibt hier vereinzelte Ausnahmen. Sofern Sie die Hinzuverdienstgrenzen überschritten haben, wird der überzahlte Betrag von Ihnen zurückgefordert.
Rainer123am 09.05.2014 | 12:00
Der TE hat doch geschrieben, dass er mit der Einmalzahlung die Hinzuverdienstgrenze von 45(0)€ überschritten hat. Daher liegen nebven den 200€noch weitere Einkünfte vor. Neben der festen 450€ Grenze gibt es drei weitere individuelle Hinzuverdienstgrenzen, bei denen ihre Rente auf 3/4, 1/2, 1/4 gekürzt wird. Die Mindesthinzuverdienstgrenze für eine 3/4 Rente liegt bei ca. 705,08 Euro (West); 644,94 Euro (Ost). Zweimal im Jahr dürfen sie max. 900€ im Mont rentenunschädlich verdienen. Wennn sie in einem dritten Monat durch die 200€ Zahlung 650€ verdient haben wird ihre Rente in diesem Monat auf 3/4 gekürzt. bzw, wenn sie im "Osten" wohnen auf 1/2
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