Eine Hinterbliebenenleistung aus einer Ärzteversorgung spielt keine Rolle, nur eigenes Einkommen, richtig?
Wird denn umgekehrt eine EM-Rente auf die HBR aus der Ärzteversorgung angerechnet? Ist das ähnlich wie bei der gesetzlichen HBR?
Danke ;)
23.09.2014, 20:24
von
W*lfgang
Zitiert von: Laura
Wird denn umgekehrt eine EM-Rente auf die HBR aus der Ärzteversorgung angerechnet?
Laura,
Fragen zur berufsständischen Versorgung wird hier keiner beantworten können, welche An-/Berechnungsmodalitäten da gelten. Da müssen Sie bitte die (zuständige) Ärzteversorgung selbst fragen/anrufen, ob/überhaupt/welches Einkommen auf die dortige HBR anzurechnen wäre - oder in deren Satzung (online) nachschauen, was bei HBR/Anrechnung von Einkommen vorgesehen ist.
Gruß w.
24.09.2014, 07:45
Experten-Antwort
Hallo Laura,
dem Beitrag von W*lfgang kann ich zustimmen. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre berufsständische Versorgungseinrichtung.