Hallo Hubertus,
wie W*lfgang bereits sagte, sind die von Ihnen genannten Einkünfte, kein anrechenbares Einkommen auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sei es nun eine Erwerbsminderungsrente oder eine Altersrente.
Allerdings würde die Erwerbsminderungsrente vermutlich zu einer Kürzung oder Erhöhung des zu zahlenden Ehegattenunterhaltes führen. Dies erfahren Sie aber nur bei dem zuständigen Familiengericht.