Einnahmen aus der Vermietung einer Eigentumswohnung,
werden bei der Prüfung der Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze
bei einer Erwerbsminderungsrente nicht angerechnet.
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
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Einnahmen aus der Vermietung einer Eigentumswohnung,
werden bei der Prüfung der Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze
bei einer Erwerbsminderungsrente nicht angerechnet.
Sofern aus dem Entlassungsbericht der abgeschlossenen Rehabilitationsmaßnahme hervorgeht, dass Sie teil- oder voll erwerbsgemindert sind, deutet der Rentenversicherungsträger Ihren Reha-Antrag in einen Rentenantrag um und fordert Sie auf, einen formellen Rentenantrag zu stellen. Hierbei gilt das Datum des Rehabilitationsantrages als Rentenantrag.
Eine zusätzliche Begutachtung ist unter diesen Umständen nicht mehr erforderlich.
Warten Sie also die Reaktion des Rentenversicherungsträgers ab.
Nicht nur, denn die Rentenhöhe einer Rente wegen Erwerbsminderung kann beeinflusst werden durch Arbeitsverdienst, Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit aber auch durch bestimmte Sozialleistungen wie z.B. Krankengeld, das aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit, die nach Beginn der Rente eingetretten ist, geleistet wird.Ebenfalls wird Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Unterhaltsgeld od. Insolvenzgeld als Hinzuverdienst berücksichtigt.
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