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Hinzuverdienst bei Erwerbsunfähigkeitsrente

von MaMi20.02.2009 | 08:21
1298 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Seit 2002 erhalte ich eine Erwebsunfähigkridrenteund habe jetzt die Möglichkeit mir 400€ hinzuzuverdienen. Da ich aber auch noch Einnahmen aus der Vermietung einerEigentumswohnung habe würde ich über die 400 € Grenze kommen oder wird das nicht beachtet ? vielen Dank.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Einnahmen aus der Vermietung einer Eigentumswohnung,

werden bei der Prüfung der Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze

bei einer Erwerbsminderungsrente nicht angerechnet.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Sofern aus dem Entlassungsbericht der abgeschlossenen Rehabilitationsmaßnahme hervorgeht, dass Sie teil- oder voll erwerbsgemindert sind, deutet der Rentenversicherungsträger Ihren Reha-Antrag in einen Rentenantrag um und fordert Sie auf, einen formellen Rentenantrag zu stellen. Hierbei gilt das Datum des Rehabilitationsantrages als Rentenantrag.

Eine zusätzliche Begutachtung ist unter diesen Umständen nicht mehr erforderlich.

Warten Sie also die Reaktion des Rentenversicherungsträgers ab.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Nicht nur, denn die Rentenhöhe einer Rente wegen Erwerbsminderung kann beeinflusst werden durch Arbeitsverdienst, Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit aber auch durch bestimmte Sozialleistungen wie z.B. Krankengeld, das aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit, die nach Beginn der Rente eingetretten ist, geleistet wird.Ebenfalls wird Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Unterhaltsgeld od. Insolvenzgeld als Hinzuverdienst berücksichtigt.

2 Antworten

B´sonam 20.02.2009 | 11:20
*Zieh* *Drück* Hauruck *Antwort einen Thread nach oben verrutschen versuch* ;o)
MaMiam 21.02.2009 | 08:09
Das ist prima, liegt das daran das nur Einkünfte aus einer Tätigkeitbetrachtet werden? Danke
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