Guten Tag, ich werde in naher Zukunft eine EU-Rente beantragen müssen und gehe von einer teilweisen EU aus. Kurz zur Einordnung: geb. vor 1961, bisheriges Einkommen in Vollzeit höher als BBG, aktuell in Teilzeit beschäftigt. Ich habe folgende Fragen:
- Wie berechnet sich der für mich gültige Hinzuverdienst?
- Ich habe gesundheitsbedingt bereits in Teilzeit gewechselt, welche Entgelthöhe ist dann massgeblich?
- Zusätzlich wird 2010 meine Arb.zeit weiterhin (wie auch aller anderen Beschäftigten meines Arb.gebers) zur Beschäftigungssicherung abgesenkt bleiben - Einfluss auf Hinzuverdienstberechnung?
- Die Hinzuverdienstgrenzen dürfen ja 2x überschritten werden, wie wird ein weiteres Überschreiten in einem Monat durch Sonderzahlungen behandelt - Aussetzen der Rente für diesen Monat oder wie?
- Sind für den Hinzuverdienst RV-Beiträge zu zahlen?
Vielen Dank, Timur