Berechnung der individuellen Hinzuverdienstgrenze ab 01.01.2008
West:
Hinzuverdienstfaktor x jeweils geltende mtl. Bezugsgröße x Entgeltpunkte der letzten drei Kalenderjahre vor Eintritt der jeweiligen verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. vor Eintritt der Voraussetzungen nach § 45 Abs. 3 SGB 6, mindestens 1,5 Entgeltpunkte.
Ost:
Hinzuverdienstfaktor x (jeweils geltende mtl. Bezugsgröße x aktuellen Rentenwert (Ost) : aktuellen Rentenwert; gerundet auf 2 Dezimalstellen) x Entgeltpunkte der letzten drei Kalenderjahre vor Eintritt der jeweiligen verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. vor Eintritt der Voraussetzungen nach § 45 Abs. 3 SGB 6, mindestens 1,5 Entgeltpunkte.
Hinzuverdienstfaktoren ab 01.01.2008 siehe:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Weitere Ausführungen zum Hinzuverdienst:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung sind rentenversicherungspflichtig wenn die Minijobgrenze von 400,00 EUR überschritten wird.
Lassen Sie sich ggf. bei einer Auskunfts- und Bertungsstelle der Deutschen Rentenversicherung individuell beraten. Adressen:
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