Auch wenn es Ihrer Frage nicht zu entnehmen ist, gehe ich davon aus, dass Ihre Witwenrente nicht vor dem 01.01.1986 begonnen hat - also grundsätzlich ein Hinzuverdienst zu prüfen ist.
Die Rentenversicherung hat hierzu in einem kurzen Flyer alle Informationen zusammengefasst:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebener_hinzuverdienst.pdf?__blob=publicationFile&v=5
Falls Sie darüber hinaus weitere fallgezogene Informationen wünschen, empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.
MfG