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Hinzuverdienst bei ratierlicher Abfindung

von Malocher09.08.2008 | 15:12
2227 Ansichten
9 Antworten

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Ich habe gehört, dass eine Abfindung auch ratierlich gezahlt werden kann (z. B. 36 Monate lang monatlich statt Einmalbetrag). Ist in einem solchen Fall eine vertragliche Beschränkung des möglichen Hinzuverdienstes während des "Bezuges" der Abfindungs-Teilbeträge statthaft bzw. gültig? Es bestht ja kein Arbeitsverhältnis und kein Rentenbezug.

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Malocher,

mir geht es ähnlich wie Rosanna und Happy. Könnten Sie Ihre Frage etwas konkretisieren?

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Malocher,

soweit es sich - wie auch von Happy vermutet - um eine vertragsmäßige Einschränkung des Hinzuverdienstes durch Ihren Arbeitgeber handelt, kann ich Ihnen im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung und Alterssicherung leider nicht weiterhelfen. Hierbei handelt es sich um ein arbeitsrechtliches Problem, welches wir hier leider nicht lösen können/dürfen.

7 Antworten

Rosannaam 11.08.2008 | 13:21
Vielleicht stehe ich auf der Leitung, aber wenn Sie keine Rente beziehen, stellt sich doch auch die Frage des Hinzuverdienstes nicht!!! Da Ihre Frage sehr unklar ist, haben Sie hier im Forum evtl. auch noch keine Antwort erhalten.
Happyam 11.08.2008 | 13:39
Hallo Malocher, @Rosanna hat schon ganz Recht. Kann es sein, dass keine Rente wegen des Hinzuverdienstes gezahlt wird (also ruht) und es jetzt um einen Abfindungsbetrag geht, damit der Hinzuverdienst wegfällt und eine Rentenzahlung möglich wird?Oder was soll die Frage? MfG Happy
Malocheram 11.08.2008 | 22:13
Ich habe gehört, dass eine Abfindung auch ratierlich gezahlt werden kann (z. B. 36 Monate lang monatlich statt Einmalbetrag). Ist in einem solchen Fall eine vertragliche Beschränkung des möglichen Hinzuverdienstes während des "Bezuges" der Abfindungs-Teilbeträge statthaft bzw. gültig? Noch mal: Es besteht ja kein Arbeitsverhältnis und kein Rentenbezug. Es geht also um die Zeit vor der Rente. Welche Einschränkungen könnten hier vorliegen bzw. sind statthaft (oder auch nicht?)? Danke!
Happyam 12.08.2008 | 08:05
guten morgen, also wenn keine Rente gezahlt wird, dann gibt es auch keine Überprüfung des Hinzuverdienstes! Ich weiß noch immer nicht, was Ihre Frage bedeutet. Wenn Sie aus einem Arbeitsverhältnis mit einer Abfindung ausscheiden und keine Rente beziehen, dann ist es der DRV völlig wurscht! Nichts desto trotz ist die Abfindung voll Sozialversicherungs.- und Steuerpflichtig! MfG Happy
Happyam 12.08.2008 | 08:09
könnte es sein, das ihr Arbeitgeber eine Einschränkung des Hinzuverdienstes auferlegt hat? Oder meinen Sie den Hinzuverdienst während des Bezuges von Arbeitsloengeld? Ich komme einfach nicht dahinter... MfG Happy
Rosannaam 12.08.2008 | 16:16
Also, sorry, ich blick´s auch nicht, was @Malocher meint. "Es besteht ja kein Arbeitsverhältnis und kein Rentenbezug." Weshalb sollte es dann - arbeitsrechtlich - eine Beschränkung auf die Hinzuverdienstgrenze geben? Fragen Sie Ihren Arbeitgeber! Hier im Forum versteht offensichtlich niemand, was Sie meinen.
Malocheram 12.08.2008 | 19:07
Hallo zusammen, Erstmal vielen Dank für die Antworten und Entschuldigung für die vielleicht sehr allgemein gehaltene Frage. Es geht nicht viel konkreter: Ich habe gehört, dass Arbeitgeber solche Modelle mit ratierlicher Abfindung (vor einem bzw. bis Beginn Rentenbezug)anbieten und interessiere mich deshalb sowohl für die rentenversicherungsrechtlichen Auswirkungen eines solchen Modells (Fallstricke etwa) als auch für die (hier möglicherweise nicht zu beantwortende) Frage, ob ein (arbeitgeberseitiges) Verlangen auf Beschränkung des Hinzuverdienstes eigentlich statthaft ist (das widerspricht nach meinem Gefühl dem wesen einer Abfindung, da damit ja das arbeitsrechtliche Verhältnis nicht mehr besteht. Vielleicht gibt es hier ja doch auch dazu einen Tip, ist vielleicht ein Arbeitsrechtler hier der geeignete Ansprechpartner? Nichtsdestoweniger halte ich die möglichen rentenversicherungsrechtlichen Auswirkungen für diskussionswürdig.
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