Die Hinzuverdienstgrenze für eine Vollrente wegen Alters vor Erreichen der Regelaltersgrenze beträgt 400 Euro (seit dem 01.01.2008). Wird diese Grenze überschritten, sollte man Folgendes beachten:
Sie dürfen die Hinzuverdienstgrenze, die Sie mit Ihrem "normalen" Verdienst einhalten, zweimal pro Kalenderjahr überschreiten, allerdings nur bis zum doppelten Wert (also 800 Euro).
Natürlich darf der Verdienst die Grenze auch öfter oder höher überschreiten. Dann kann allerdings die Rente nicht mehr als Vollrente gezahlt werden, sondern nur noch als Teilrente. Die Hinzuverdienstgrenzen für die Teilrenten können Sie Ihrem Bescheid entnehmen oder auch ggf. beim zuständigen Rentenversicherungsträger aktuell erfragen. Überschreitet Ihr Verdienst aber alle Hinzuverdienstgrenzen, verlieren Sie Ihren Rentenanspruch.