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Experten-Antwort

Hinzuverdienst bei Rente wegen voller Erwerbsminderung

von ElkeH.13.10.2019 | 20:33
79 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin in Folge einer schweren Erkrankung voll erwerbsunfähig. Da ich aus diversen Gründen (Kinder, Wohnung, Lebensqualität etc.) etwas zu meiner Rente hinzuverdienen möchte bzw. muss, bin ich dankbar für die Stelle, die mir nun angeboten wurde. Allerdings kann ich von Seiten des Arbeitgebers diese nur ausfüllen, wenn ich wöchentlich mind. 8 Stunden (d.h. 2 mal 4 Stunden täglich) zur Verfügung stehe. Ich weiß, dass laut DRV eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erlaubt, täglich bis zu 3 Stunden an max. 5 Tagen die Woche einer bezahlten Beschäftigung nachzugehen. Nun ist es in meinem Fall so, dass ich mir mit meinem Handicap nicht zutraue an 5 Tagen/Woche - selbst für wenige Stunden - zu arbeiten. Trotzdem schätze ich meine Fähigkeiten so ein, dass ich der Tätigkeit an 2 Tagen für jeweils 4 Stunden nachgehen könnte. Allerdings wäre ich darauf angewiesen, mich zwischen den Schichten zu regenerieren. Daher meine Frage: Besteht die Möglichkeit, dass ein solch abweichendes Stundenmodell (ich würde hierbei weder die max. Stundenzahl noch die feststehende Hinzuverdienstgrenze erreichen) im Einzelfall von der DRV genehmigt werden würde? Ich wäre sehr dankbar für eine Expertenmeinung hierzu. Gern würde ich auch von Nutzern lesen, bei denen eine ebensolche "Sonderregelung" greift. Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elke H.,

die Jobaufnahme könnte möglicherweise den Rentenanspruch gefährden. Es ist aber auch möglich, dass die Beschäftigung auf Kosten der Gesundheit ausgeübt wird. Letztlich müsste Ihr Rentenversicherungsträger dies im Einzelfall prüfen.

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4 Antworten

Memyselfam 13.10.2019 | 20:47
Dazu wird dir hier keiner was sagen können. Mirr sind ahnliche Fälle bekannt. Frag bei einem rentenverater, anwal, sozialverband bzw der drv nach
Ludger am 13.10.2019 | 20:55
Sie melden ja diese Arbeitsaufnahme der RV. Dann werden Sie erfahren, wie diese reagiert. Es kann Ihnen hier niemand schreiben machen Sie ruhig, dass ist kein Problem, genauso wenig wie da wird die Rente entzogen oder nur noch teilweise gewährt. Es wird immer individuell geprüft, ähnlich gelagerte Fälle lassen nicht zwangsläufig auf gleiche Behandlung schließen.
ElkeH.am 15.10.2019 | 13:18
Sehr geehrter Experte, ich habe mich mittlerweile bei meinen Sachbearbeiter sowie am Servicetelefon der DRV zu meinem Fall erkundigt. Beide sagten einstimmig, dass ich 2x4 Stunden/Woche arbeiten darf und ich mir keine Sorgen um meine Rente machen brauche. Solange die Hinzuverdienstgrenze eingehalten bleibe - was ja bei mir wahrlich der Fall sein wird - sei alles ok. Ich hoffe jetzt, dass diese beiden Meinungen reichen, um sorgenfrei eine geringfühgige Tätigkeit aufzunehmen. Natürlich werde ich darauf achten, dass ich diese nicht auf Kosten der Gesundheit ausübe. Es ist mir jedoch sehr wichtig, wieder einen Schritt zurück ins Leben zu machen. LG ElkeH.
DRVam 15.10.2019 | 13:28
Zitat von ElkeH. anzeigen
Was Ihnen jemand am Telefon sagt, ist nicht rechtsverbindlich. Sie sind gem. Rentenbescheid verpflichtet Ihrem zuständigen Rententräger eine Arbeitsaufnahme mitzuteilen. Machen Sie dies schriftlich und Sie erhalten eine rechtsverbindliche Antwort. Ansonsten bewegen Sie sich auf sehr dünnem Eis und dürfen sich nicht wundern, falls der Job doch Ihren Rentenanspruch gefährdet. Denn grundsätzlich können Sie ja aus sozialmedizinischer Sicht nur unter 3 Stunden täglich und nicht 4 Stunden täglich arbeiten.
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