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Experten-Antwort

Hinzuverdienst bei Rente wegen voller Erwerbsminderung

von Kuhn, Renate15.02.2016 | 12:30
1747 Ansichten
5 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, seit 1996 beziehe ich Rente wegen voller Erwerbsminderung, inzwischen auf unbestimmte Dauer. Die Regelaltersgrenze wird lt. Bescheid am 29.09.2017 erreicht werden. Wenn ich einen Teilzeitjob annehme, wie viel darf ich dazuverdienen, ohne meinen Rentenanspruch aufzuheben? Gibt es eine Begrenzung der Stundenzahl? Freundliche Grüße, Renate Kuhn

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kuhn, Renate,

solange Sie durch Ihre Beschäftigung die entgeltliche Hinzuverdienstgrenze (siehe Beiträge von „Die Farbe Schwarz“ und „senf-dazu“) für Ihre Rente nicht überschreiten, ist diese zunächst auch kein Problem für die Rente. Eine konkrete Begrenzung hinsichtlich des zeitlichen Umfangs der ausgeübten Beschäftigung gibt es hierbei übrigens nicht. Allerdings könnte sich der Rentenversicherungsträger - bei Bekanntwerden der Ausübung einer (Vollzeit-)Beschäftigung - durchaus die Frage stellen, ob die in der Vergangenheit festgestellte Erwerbsminderung noch vorliegt und eine entsprechende Überprüfung einleiten, die (schlimmstenfalls) auch mit einem Entzug der Erwerbsminderungsrente enden kann - dieses Risikos muss man sich schon bewusst sein. Solange die Beschäftigung jedoch mit dem bei Ihnen festgestellten Restleistungsvermögen harmoniert, ist hier aber aus meiner Sicht nichts zu befürchten.

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4 Antworten

Die Farbe Schwarzam 15.02.2016 | 13:26
Sie sind voll erwerbsgemindert. Aus medizinischer Sicht heißt das, dass Sie in der Lage sein sollten, täglich maximal 3 Stunden zu arbeiten. Wenn Sie sich daran halten, ist alles i.O. Eine Hinzuverdienstgrenze für die Zahlung der vollen Rente beträgt 450 EUR. Diesen Betrag dürfen Sie hinzuverdienen, ohne dass etwas passiert. Die Grenzen für die Teilzahlung, wenn Sie z.B. auf 800-EUR-Basis oder sonstwie arbeiten wollen, müssen Sie sich von Ihrer RV besorgen, die sind individuell.
senf-dazuam 15.02.2016 | 13:56
Nehmen Sie auch noch einmal Ihren Bescheid zur Hand, in der Anlage 19 finden sich die Hinzuverdienstgrenzen.
Kuhn, Renateam 15.02.2016 | 15:21
Danke für alle Antworten, die meine Frage schnell und ausreichend beantwortet haben.
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