Hallo Kuhn, Renate,
solange Sie durch Ihre Beschäftigung die entgeltliche Hinzuverdienstgrenze (siehe Beiträge von „Die Farbe Schwarz“ und „senf-dazu“) für Ihre Rente nicht überschreiten, ist diese zunächst auch kein Problem für die Rente. Eine konkrete Begrenzung hinsichtlich des zeitlichen Umfangs der ausgeübten Beschäftigung gibt es hierbei übrigens nicht. Allerdings könnte sich der Rentenversicherungsträger - bei Bekanntwerden der Ausübung einer (Vollzeit-)Beschäftigung - durchaus die Frage stellen, ob die in der Vergangenheit festgestellte Erwerbsminderung noch vorliegt und eine entsprechende Überprüfung einleiten, die (schlimmstenfalls) auch mit einem Entzug der Erwerbsminderungsrente enden kann - dieses Risikos muss man sich schon bewusst sein. Solange die Beschäftigung jedoch mit dem bei Ihnen festgestellten Restleistungsvermögen harmoniert, ist hier aber aus meiner Sicht nichts zu befürchten.