Hinzuverdienst bei Rente wg. Schwerbehinderung

von
Rudolf II

Liebe Forumsteilnehmer,
in Kürze beziehe ich mit 63 Jahren Rente wegen Schwerbehinderung. Mein Gesundheitszustand lässt eine sitzende Tätigkeit in geringem Umfang zu. Mein Arbeitgeber bietet mir eine solche an, bei der ich im Zuge der betriebsinternen Schulung meine Kenntnisse einbringen kann.
Bis zu welcher Höhe könnte ich monatlich/jährlich hinzuverdienen? Die mir genannten 400 €/5600 € werden in den Foren infrage gestellt. Wäre es möglich, dass ich als Schwerbehinderter eine 2/3-Rente bezöge und einen deutliche höheren Zuverdienst haben könnte? Die Infos in der jährlichen Mitteilung der DR sind hier nicht erschöpfend. Danke vorab für Ihre Hilfe.

Experten-Antwort

Hallo Rudolf II,

natürlich können Sie eine Altersrente wegen Schwerbehinderung auch als 2/3-Altersrente beziehen. Anders als bei einer Erwerbsminderungsrente prüft die Rentenversicherung nicht, ob Ihre Tätigkeit auch Ihrem Leistungsvermögen entspricht oder ähnliches. Es kommt für diesen Anspruch auf Altersrente allein darauf an, dass Sie zu Beginn der Rente als Schwerbehinderter anerkannt sind und die Hinzuverdiesntgrenzen einhalten.

Sie können die Rente voll, zu einem Drittel, zur Hälfte oder zu zwei Dritteln beziehen. Für die Vollrente beträgt die Hinzuverdienstgrenze 400 Euro pro Monat. Die anderen Hinzuverdienstgrenzen werden individuell für Sie berechnet - Sie finden diese entweder in Ihrem Rentenbescheid oder können sie auch separat bei der Rentenversicherung anfordern.

von
Rudolf II

Hallo,
danke dem Experten für die sehr deutliche und verständliche Information. Gerne nähme ich noch Erfahrungen von Teilnehmern des Forums entgegen, die sich in ähnlicher Situation wie dargestellt befinden. Freundliche Grüße.

von
Otschge

Hallo,

es wäre nett, wenn sie nennen könnten, wo die Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro bei der Altersrente für Schwerbehinderte Menschen hier im Forum in Frage gestellt wird.

Die Hinzuverdienstgrenze für einen abhängig Beschäftigten ist im § 34 Abs.3 Nr 1 SGB VI ganz klar, und unmissverständlich geregelt.

Die Grenze beträgt 400,00 Euro bei einer Vollrente.

von
RFn

In der Anlage 19 zum Rentenbescheid (den Sie offenbar noch nicht erhalten haben), ist alles zum Hinzuverdienst erläutert.
Sie können in einer abhängigen Beschäftigung also unbesorgt monatlich 400,00 EUR (Brutto) hinzuverdienen, zwei mal im Jahr sogar bis 800,00 EUR (wegen dem tradionellem Urlaubs- und Weihnachtsgeld).
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Falls Sie aber eine selbständige Tätigkeit ausüben wollen, ist der Gewinn aus dieser Tätigkeit maßgebend. Der entgültige Gewinn geht aber erst hinterher aus dem Steuerbescheid des Finanzamtes hervor.

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