Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Hinzuverdienst bei Teil-EM

von Paula05.02.2014 | 08:12
1128 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Bei mir wurde eine Teil-EM bewilligt. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt wegen Arbeitsmarktrente wird durch die DRV Bund im Moment noch geprüft, Sollte der Arbeitsmarkt als "offen" für mich gelten, würde doch das Arbeitslosengeld (Alg I) als Hinzuverdienst für die Teil-EM-Rente gerechnet werden, oder? Wie wäre demnach die Berechnung vom letzten Bruttogehalt (67 % - da ja dies zur Alg-Berechnung herangezogen wird, oder das gesamte Bruttogehalt?). Ich bedanke mich für die Antwort Paula

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Trifft eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung mit Arbeitslosengeld / Teilarbeitslosengeld zusammen, wird das Bemessungsentgelt des für denselben Zeitraum geleisteten Arbeitslosengeldes / Teilarbeitslosengeldes nach § 96a SGB VI bei der Prüfung der Hinzuverdienstgrenze als Einkommen berücksichtigt. Ein Erstattungsanspruch der Arbeitsverwaltung entsteht somit nicht.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Trifft eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung mit Arbeitslosengeld / Teilarbeitslosengeld zusammen, wird das Bemessungsentgelt des für denselben Zeitraum geleisteten Arbeitslosengeldes / Teilarbeitslosengeldes nach § 96a SGB VI bei der Prüfung der Hinzuverdienstgrenze als Einkommen berücksichtigt. Ein Erstattungsanspruch der Arbeitsverwaltung entsteht somit nicht.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Paulaam 05.02.2014 | 14:26
Meine Frage lautete: Mit welcher Höhe wird das Arbeitslosengeld als Hinzuverdienst gezählt? 100 % des Bruttogehaltes 67 % des Bruttogehaltes (tatsächlicher Anspruch auf Alg I)
sandraam 06.02.2014 | 08:41
Nach § 96a Abs. 3 S. 3 SGB VI ist bei Sozialleistungen als Hinzuverdienst das der Sozialleistung zu Grunde liegende monatliche Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen (Regelentgelt/Bemessungsentgelt) anzurechnen. Maßgebend ist das Bruttoeinkommen. Bei Bezug von Arbeitslosengeld ist nicht das nach § 129 SGB III (ab 01.04.2012 § 149 SGB III) ermittelte pauschalierte Nettoentgelt (Leistungsentgelt) heranzuziehen, sondern das vom Arbeitslosen im Bemessungszeitraum erzielte Bruttoentgelt (Bemessungsentgelt). http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026