Wieviel kann man bei einer teilweisen EM hinzuverdienen und kann man in seinem jetzigen Betrieb dann noch arbeiten, vorausgesetzt man wird dann noch da beschäftigt. Noch eine Frage, wenn man Schwerbehindert ist, hat das Auswirkung auf den Antrag wegen EM. Ich meine im positiven wie auch im negativen Sinne.
ohne dass die rente gekürzt wird, können sie sowohl bei einer vollen als auch bei einer teilweisen erwerbsminderungsrente 400 euro brutto dazu verdienen. bei den anderen hinzuverdienstgrenzen (für die halbe, viertel- oder dreiviertelrente) ist keine pauschale aussage möglich. diese errechnen sich bei jedem versicherten individuell.
eine schwerbehinderung hat grundsätzlich keine auswirkung auf den rentenantrag, da beim versorgungsamt andere maßstäbe wie bei der rentenversicherung zugrunde gelegt werden. es gibt menschen, die zu 100% schwerbehindert sind, aber trotzdem noch einer tätigkeit nachgehen können und es gibt im gegenzug auch rentner, die keinen schwerbehindertenausweis haben.
Hallo Lotte, hallo Miro,
leider stimmt die Antwort von Miro nicht. Die Grenze von 400Euro gilt nur bei voller Erwerbsminderung. Die mtl. Hinzuverdienstgrenze bei teilweiser Erwerbsminderung ist wesentlich höher als 400Euro. Genaue Auskunft geben die Service-Center der Rentenversicherung. Viele Grüße
:P
Wieviel kann man bei einer teilweisen EM hinzuverdienen?
Zum Hinzuverdienst lesen Sie die Broschüre unter
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/66758/publicationFile/16893/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf
Wenn man schwerbehindert ist, hat das Auswirkung auf den Antrag wegen EM?
Nein.
Hallo Lotte,<br />
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Sie können bei einer teilweisen EM im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen hinzuverdienen, auch in Ihrem jetzigen Betrieb. Die Hinzuverdienstgrenzen sind im § 96a SGB VI geregelt. Sie werden individuell ermittelt und richten sich nach Ihrem Verdienst in den letzten drei Kalenderjahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Wenn Sie schon einen Rentenbescheid erhalten haben, können Sie Ihre persönlichen Hinzuverdienstgrenzen dort nachlesen.<br />
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Der Grad der Behinderung wird nach anderen Kriterien ermittelt wird und läßt daher keinen unmittelbaren Rückschluss auf das Vorliegen einer Erwerbsminderung zu. Die im Zusammenhang mit der Feststellung des Grades der Behinderung erfassten Erkrankungen werden aber bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit berücksichtigt.
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 10.02.2011, 07:16 Uhr]