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Experten-Antwort

Hinzuverdienst bei teilweiser Erwerbsminderung

von Julia B07.01.2021 | 14:18
100 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich erhalte derzeit befristet eine teilweise Erwerbsminderung, die bald nochmal verlängert wird. Da ich aufgrund meiner Einschränkungen und meines Alters keinen Job mehr finde, arbeite ich stundenweise selbstständig. Meine Frage: Wieviel darf ich monatlich dazuverdienen und wie wird das brutto/netto berechnet? Ich habe für meine kleine Selbstständigkeit auch eine Raummiete und monatliche Kosten wie Telefon etc, ziehe ich die vom Gesamtverdienst ab und das ist dann die Bemessungsgrundlage? Freue mich über Ihren Rat. Danke vielmals.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Julia B,

bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird die Hinzuverdienstgrenze individuell berechnet. Diese können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen.

Als Hinzuverdienst gilt der steuerrechtliche Gewinn.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

senf-dazuam 07.01.2021 | 14:30
Moin Julia! Eigentlich sollte Ihr Rentenbescheid genau diese Fragen beantworten. Relevant für die Hinzuverdienstgrenze ist der steuerrechtliche Gewinn, dieser sollte geschätzt oder anhand der vorhandenen Daten des letzten Jahres gemeldet werden. Wenn der Verdienst dann doch anders als geschätzt ausfällt, wird nachträglich neu berechnet und ggf. nachgezahlt oder nachgefordert. Da Sie ja bereits eine Rente beziehen, dürfte für Detaisfragen auch die/der zuständige Sachbearbeiter*in ansprechbar sein.
Siehe hieram 07.01.2021 | 14:32
Maßgeblich ist der Betrag, der lt. Einkommensteuerbescheid als steuerpflichtiges Einkommen zugrunde gelegt wird, also das Ergebnis aus Ihrer Gewinn-und Verlustrechnung bzw. Einnahme-/Überschussrechnung. Sofern Ihnen kein entsprechender Steuerbescheid vorliegt, müssten Sie eine gut geschätzte Prognose erstellen, die dann jeweils zum 01.07. eines Jahres überprüft bzw. mit Steuerbescheid abgeglichen wird. Die Höhe des Hinzuverdienstes, der NICHT zu einer Rentenminderung führt, finden Sie in Ihrem Rentenbescheid. Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse auch noch bei Ihrer zuständigen DRV ob Sie aufgrund Ihrer selbstständigen Tätigkeit freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen können, da diese dann Ihre spätere Altersrente evtl. noch erhöhen.
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