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Hinzuverdienst bei teilweiser Erwerbsminderungsrente

von Mütterchen Müh25.08.2009 | 18:05
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Die Hinzverdienstgrenze laut Rentenbescheid beträgt 400 Euro/Monat. 2 x jährlich darf ja bis zum Doppelten überschritten werden. Setzt diese Regelung erst eine volle 12 monatige Vorbeschäftigung in der Fa. voraus, d.h. ist das je nach Vertragslänge anteilmässig gemeint. Oder einfach 2 x im Jahr bis zu 800 Euro Hinzuverdienst?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nein, diese Regelung setzt keine Vorbeschäftigung voraus. Dürfen Sie monatlich 400 Euro hinzuverdienen, so kann der Hinzuverdienst in zwei Monaten pro Kalenderjahr bis zu 800 Euro betragen.

9 Antworten

-_-am 25.08.2009 | 18:55
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Auszugsweise: Mit dem dritten Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 27.12.2008 (BGBl. I S. 3019) wurde mit Wirkung vom 01.01.2004 an § 96a Abs. 1 S. 2 SGB 6 wie folgt gefasst: "Sie wird nicht überschritten, wenn das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit oder vergleichbares Einkommen im Monat die in Absatz 2 genannten Beträge nicht übersteigt, wobei ein zweimaliges Überschreiten um jeweils einen Betrag bis zur Höhe der Hinzuverdienstgrenze nach Absatz 2 im Laufe eines jeden Kalenderjahres außer Betracht bleibt." Also: ... einfach 2 x im Kalenderjahr bis zu 800 Euro Hinzuverdienst. Sie dürfen also auch von November bis Februar 4 x hintereinander, da es 2 verschiedene Kalenderjahre sind. Vorsicht ist dennoch geboten: Bei der Prüfung, ob die für 400-Euro-Minijobs vorgesehene Verdienstgrenze von 400 Euro im Monat überschritten wird, ist vom regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt auszugehen. Dem regelmäßigen monatlichen Arbeitsverdienst sind auch einmalige Einnahmen hinzuzurechnen, die mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich gezahlt werden, wie zum Beispiel das Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld. Wer also 400 Euro monatlich verdient, daneben aber noch ein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhält, ist nicht mehr geringfügig beschäftigt. Beispiel Eine Arbeitnehmerin verdient 380 Euro im Monat und erhält jedes Jahr im Dezember ihr vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld in Höhe von 300 Euro. Sie erzielt also im Jahr 4.560 Euro plus 300 Euro Weihnachtsgeld. Das macht zusammen 4.860 Euro. Ihr monatlicher Verdienst beträgt folglich 405 Euro (4.860 Euro geteilt durch 12 Monate). Damit liegt sie über der 400-Euro-Grenze und ist sozialversicherungspflichtig. Die Minijob-Regelungen finden in diesem Fall keine Anwendung. Siehe dazu auch: http://www.minijob-zentrale.de/nn_10774/DE/2__AG/1__geringfuegig…
Schwarzwälderam 26.08.2009 | 11:12
Mütterchen Müh wollte aber nicht wissen ab wann es ein Minijob ist oder nicht, sondern wie die Hinzuverdienstgrenzen sind. Dabei spielt es beim 2 maligen Überschreiten keine Rolle, ob es Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Mehrarbeitsvergütung ist.
Heikeam 26.08.2009 | 11:51
@Mütterchen Müh bezieht eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Gilt da nicht die Mindesthinzuverdienstgrente von 869,40 Euro? Heike
Heikeam 26.08.2009 | 11:57
Schreibfehler: Mindesthinzuverdienstgrenze
Heikeam 26.08.2009 | 17:47
ich finde dies auch nicht schlüssig. Aber immerhin: Mütterchen spricht von einer teilweisen Erwerbsminderungsrente. Zumindest sollte man es in Erwägung ziehen. Vielleicht meldet sich @Mütterchen ja noch mal Heike
jojoam 26.08.2009 | 17:38
"teilweise Eewerbsminderungsrente" steht zwar in der Überschrift, aber im Bescheid angeblich 400 EUR maximaler hinzuverdienst - schlüssig finde ich das nicht.
Mütterchen Müham 26.08.2009 | 18:24
Hi, es ist eine volle Erwerbsminderungsrente,die nur zum Teil aus gesundheitlichen Grünen besteht, der Rest ist wohl Arbeitsmarktrente. Ich verstehe das jetzt so: 4800 Euro Hinzuverdienst im Jahr/Maximalhinzuverdienst. Und bei Nichtüberschreiten der Max-Grenze von 4800 ist es möglich 2 x 800 Euro zu verdienen. Wegen Urlaubsgeld, Mehrarbeit usw.
Heikeam 26.08.2009 | 18:39
Hallo Mütterchen Müh, schön dass Sie sich noch mal melden. Ganz so wie Sie es darstellen ist es nicht. Die Hinzuverdienstgrenze beträgt monatlich max. 400 Euro. Zweimal im Kalenderjahr können Sie diese Grenze überschreiten. Also bitte nicht jährlich rechnen. Beispiel: Beschäftigung ab 1.7. montlich 400 Euro. Im Monat September werden Überstunden von 300 Euro gezahlt, im Monat Dezember ein Weihnachtsgeld von 400 Euro. Damit ist das zweimalige Überschreiten ausgeschöpft. Ab 1.1. beginnt das Spiel von neuem. Heike
-_-am 27.08.2009 | 19:26
So war es in meinem Beitrag auch ausdrücklich zu lesen und wer lesen kann ist eben ganz klar im Vorteil. Ich wollte nur vor einem deutlich niedrigeren (Netto-)Entgelt für die Beschäftigung warnen, falls man die Grenzen für Minijobs nicht beachtet.
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