Hallo liebes Expertenteam,
habe eine Frage zum Hinzuverdienst bei unterjährigem Wechsel von voller in teilweise EM. Es wird bisher seit einigen Jahren eine "Arbeitsmarktrente" bezogen mit parallelem Minijob ( 4800 Euro/Kalenderjahr). Der Rentner möchte nunmehr ab September wieder - zunächst probeweise - ca. 25 Std./Woche arbeiten und wird hieraus 1600 Euro Bruttolohn erzielen. Durch die mehr als geringfügige Beschäftigung wird er "Arbeitsmarktteil" der vollen EM entfallen und nur noch die teilweise EM (die auf Dauer vorliegt) ausgezahlt. Aus Sicht der teilweisen EM ist der Hinzuverdienst von 1600 € brutto unproblematisch ( dank "Best of 15" wäre bei ganzjähriger Beschäftigung ein Monatsbrutto von 2200 Euro für die Teil-EM unproblematisch).
Was geschieht jetzt aber mit der bis August 2019 bezogenen vollen EM? Wird lediglich der Bruttolohn vom 01.01. bis 31.08. zur Prüfung der Hinzuverdienstgrenze herangezogen ( da ab September "andere Rente") oder wird auch der während des Teil-EM-Rentenbezugs vom 01.09. bis 31.12.2019 erzielte Bruttolohn sich auf die volle EM vor der Beschäftigungserhöhung auswirken (8 X 400 € + 4 X 1600 € = 9600 €) und somit Kürzung der (von Januar bis August zu Recht gezahlten) vollen EM-Rente wegen Überschreitens der Kalenderjahres-Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro zur Folge haben?
Weitere Frage:
Wenn die Beschäftigung nicht am 01.09., sondern z.B. am 20.09. beginnen würde; wann wäre die Arbeitsmarktrente zu beenden - 31.08. weil letzter Monat mit nur Minijob oder 30.09. weil am 01.09. noch "verschlossener Arbeitsmarkt" vorlag und dieser erst am 20.09. durch Teilzeitbeschäftigung > 450 € beendet wurde?