Hallo Peter,
bei der Berechnung der Hinzuverdienstgrenze wird auf die Entgeltpunkte des Kalenderjahres mit den höchsten Entgeltpunkten aus den letzten 15 Jahren vor _Eintritt der Erwerbsminderung_ abgestellt. Bei einer nahtlosen Verlängerung liegt kein neuer Eintritt der Erwerbsminderung vor - diese Entgeltpunkte werden also nicht neu ermittelt.