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Experten-Antwort

Hinzuverdienst bei voller EM-Rente

von Franky29.07.2012 | 14:38
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, bei Bezug einer vollen EM-Rente darf man ja 400,- Euro/mtl hinzuverdienen. Gibt es dazu eine Regelung die besagt das man z.B. nicht über 3 Stunden an Tag arbeiten darf. Ist die Zeitgestaltung egal nur darf die 400 Euro-Grenze max. zweimal im Jahr überschritten werden. Vielen Dank für die Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hiermit bestätige ich die Richtigkeit von Klaus-Peters Antwort.

Leider gerät bei ldf. Renten wegen voller Erwerbsminderung häufig aus dem Blickfeld, dass sozusagen zwei Säulen bei einem laufenden Rentenbezug wichtig sind, bzw. deren Voraussetzungen vorliegen müssen.

Die erste Säule ist natürlich immer die medizinische Voraussetzung: Selbst wenn Sie die Hinzuverdienstgrenze von 400,- Euro einhalten kann es sein, dass die medizinischen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, da sie ja nicht mehr in der Lage sein dürfen, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt drei Stunden täglich zu arbeiten. Selbst wenn Sie also die Hinzuverdienstgrenze von 400,- Euro nicht überschreiten, ist die Rentensachbearbeitung daran gehalten, das Vorliegen der med. Voraussetzungen (mittels Arbeitgeberanfrage und/oder Einholung med. Unterlagen und anschl. Vorlage bei med. Dienst der RV) zu prüfen.

Die zweite Säule ist dann das Einhalten der jeweiligen Hinzuverdienstgrenzen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hiermit bestätige ich die Richtigkeit von Klaus-Peters Antwort.

Leider gerät bei ldf. Renten wegen voller Erwerbsminderung häufig aus dem Blickfeld, dass sozusagen zwei Säulen bei einem laufenden Rentenbezug wichtig sind, bzw. deren Voraussetzungen vorliegen müssen.

Die erste Säule ist natürlich immer die medizinische Voraussetzung: Selbst wenn Sie die Hinzuverdienstgrenze von 400,- Euro einhalten kann es sein, dass die medizinischen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, da sie ja nicht mehr in der Lage sein dürfen, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt drei Stunden täglich zu arbeiten. Selbst wenn Sie also die Hinzuverdienstgrenze von 400,- Euro nicht überschreiten, ist die Rentensachbearbeitung daran gehalten, das Vorliegen der med. Voraussetzungen (mittels Arbeitgeberanfrage und/oder Einholung med. Unterlagen und anschl. Vorlage bei med. Dienst der RV) zu prüfen.

Die zweite Säule ist dann das Einhalten der jeweiligen Hinzuverdienstgrenzen.

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8 Antworten

Klaus-Peteram 29.07.2012 | 17:11
" Voll erwerbsgemindert ist nach § 43 Abs. 2 S. 2 SGB 6 der Versicherte, dessen Leistungsvermögen unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes gesundheitsbedingt auf unter 3 Stunden täglich herabgesunken ist . " Sie haben darum die volle EM--Rente also nur deshalb zugesprochen bekommen, weil Sie der med. Dienst der RV für Erwerbsfähig UNTER 3 Stunden pro Tag hält. Überschreiten Sie also diese 3 Stundengrenze und die RV erfährt davon ( z.b. im Rahmen einer Arbeitgeberanfrage ) KÖNNTE dies eine erneute Überprüfung ihrer aktuellen Leistungsfähigkeit zur Folge haben . In diesem Verfahren KÖNNTE es dann zur Herabstufung in eine nur teilweise EM-Rente ( mehr als 3 aber unter 6 Stunden ) oder wenns ganz schlecht läuft, sogar zum kompletten Entzug der EM -Rente kommen. Wer regelmäßig mehr als 3 Stunden pro Tag arbeitet beweist damit, das er dann zumindest nicht (mehr) volll erwerbsgemindert ist . Also Vorsícht !
Frankyam 29.07.2012 | 22:24
Danke Falco für die Information. Vielleicht könnte dies hier noch ein Experte bestätigen.
Faloam 29.07.2012 | 22:08
Zitat von Klaus-Peter anzeigenausblenden
Sie haben darum die volle EM--Rente also nur deshalb zugesprochen bekommen, weil Sie der med. Dienst der RV für Erwerbsfähig UNTER 3 Stunden pro Tag hält. Überschreiten Sie also diese 3 Stundengrenze und die RV erfährt davon ( z.b. im Rahmen einer Arbeitgeberanfrage ) KÖNNTE dies eine erneute Überprüfung ihrer aktuellen Leistungsfähigkeit zur Folge haben . In diesem Verfahren KÖNNTE es dann zur Herabstufung in eine nur teilweise EM-Rente ( mehr als 3 aber unter 6 Stunden ) oder wenns ganz schlecht läuft, sogar zum kompletten Entzug der EM -Rente kommen. Wer regelmäßig mehr als 3 Stunden pro Tag arbeitet beweist damit, das er dann zumindest nicht (mehr) volll erwerbsgemindert ist . Also Vorsícht ! Hallo Klaus Peter, sind Glück gibt es hier auch richtige Experten, die keine Halbwahrheiten von sich geben! Kopie von Experte/in Experten-Antwort RE: Erwerbsminderung und 400 Euro Job Der zeitliche Umfang einer Beschäftigung neben dem Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente ist ohne Bedeutung. Ob eine volle Erwerbsminderungsrente in voller Höhe gezahlt werden kann, hängt einzig von der Höhe des erzielten Einkommens ab. Ein Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen in Höhe von 400.- EUR (brutto) ist generell unschädlich. Deutsche Rentenversicherung - Gerne beraten wir Sie persönlich seid Jahren arbeite ich auf 400€ Basis neben der vollen EMR, schon immer mehr als 3 Std. Die Rente würde mehrfach überprüft, und!! ich beziehe die volle EMR weiterhin, sogar auf Dauer. Gruß Falo
Gigiam 30.07.2012 | 11:01
Zitat von Franky anzeigenausblenden
Hallo Franky, "Eine abhängige Beschäftigung, wenn sie weniger als 3 Stunden täglich (bzw. 15 Stunden wöchentlich) ausgeübt wird, ist somit für diesen Anspruch unschädlich. Ist das monatliche Entgelt nicht höher als 400 Euro (bis 31.12.2007: ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße), ist grundsätzlich die Annahme gerechtfertigt, dass eine Arbeitszeit von 3 Stunden täglich bzw. 15 Stunden wöchentlich nicht erreicht wird; darüber hinaus ist im Einzelfall zu prüfen, ob bei der Ausübung der Beschäftigung die Zeitgrenze von weniger als 3 Stunden täglich eingehalten wird." Dies ist ein Auszug aus den Rechtlichen Arbeitsanweisungen der DRV. So streng wie es der Experte formuliert hat wird es in der Praxis auch nicht gehandhabt. Niemand kommt normalerweise auf die Idee beim Arbeitgeber nachzufragen wenn das Einkommen geringfügig ist. Gigi
Frankyam 30.07.2012 | 10:00
Vielen Dank für die Antwort des/der Experten/in. Dies war die Antwort die ich auch erwartet hatte. Eigentlich ist es schade für einen jungen EM-Rentner, der max. noch einen Abzug der Rente von 10,8% erhält, und dadurch eine niedrige Rente hat. Besser wäre die Zulassung einer selbstbestimmten flexibelen Regelung der täglichern Arbeitszeit bei maximaler Wochenarbeitszeit von unter 15 Stunden. Leider sieht dies der Gesetzgeber so aber nicht vor.
Aufmerksamer Nachbaram 30.07.2012 | 15:19
Zitat von Franky anzeigenausblenden
Da Sie offensichtlich dazu in der Lage sind, mehr als drei Stunden täglich zu arbeiten, stellt sich die Frage, ob Sie überhaupt (noch) die Voraussetzungen für eine (volle) Erwerbsminderungsrente erfüllen. Eventuell haben auch Sie einen aufmerksamen Nachbarn, der sich für Sie diesbezüglich bei der DRV erkundigen wird. Dann haben Sie schon bald Klarheit! MfG und weiterhin gute Besserung!
Frankyam 30.07.2012 | 22:00
Vielen Dank lieber Aufmerksamer Nachbar, ich bewundere Ihre sachlichen ferndiagnostischen Fähigkeiten. Ferner möchte ich Ihnen für die Umsicht über das volkswirtschaftliche Rentenvermögen danken. Vor 80 Jahren hätte man Ihnen die Aufmerksamskeitsmedallie mit gekreuztem Spazierstock in Gold dafür überreicht. Ich wünsche Ihnen ebenfalls eine gute Gesundheit.
Aufmerksamer Nachbaram 31.07.2012 | 20:41
Zitat von Franky anzeigenausblenden
Nichts zu Danken, Franky! Um logische Schlußfolgerungen ziehen zu können, sind keine ferndiagnostischen Fähigkeiten von Nöten. Sie selbst haben doch erwähnt, dass Sie mehr als drei Stunden täglich arbeiten können. Somit sind die Voraussetzungen für eine volle EM-Rente definitiv nicht mehr gegeben. Es sei denn, Sie würden auf Kosten Ihrer Restgesundheit arbeiten. Aber das müsste dann zunächst einmal medizinisch nachgewiesen werden. Behaupten kann man bekanntlich VIEL! Auch wenn Sie eine Wochenarbeitszeit von 15 Stunden nicht überschreiten würden, änderte das nichts an den oben genannten Tatsachen. Wenn jemand z.B. zwei mal 7 Stunden pro Woche arbeitet, an den anderen Tagen dafür gar nicht, überschreitet er zwar die 15 Wochenstunden-Grenze nicht und er arbeitet im Durchschnitt auch nicht mehr als drei Stunden pro Tag. Er stellt aber gleichzeitig unter Beweis, dass er durchaus dazu in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten und somit nicht voll erwerbsgemindert sein kann. Dass Ihnen diese Regelung nicht gefällt, verstehe ich. Sie ist aber plausibel! MfG
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