Hiermit bestätige ich die Richtigkeit von Klaus-Peters Antwort.
Leider gerät bei ldf. Renten wegen voller Erwerbsminderung häufig aus dem Blickfeld, dass sozusagen zwei Säulen bei einem laufenden Rentenbezug wichtig sind, bzw. deren Voraussetzungen vorliegen müssen.
Die erste Säule ist natürlich immer die medizinische Voraussetzung: Selbst wenn Sie die Hinzuverdienstgrenze von 400,- Euro einhalten kann es sein, dass die medizinischen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, da sie ja nicht mehr in der Lage sein dürfen, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt drei Stunden täglich zu arbeiten. Selbst wenn Sie also die Hinzuverdienstgrenze von 400,- Euro nicht überschreiten, ist die Rentensachbearbeitung daran gehalten, das Vorliegen der med. Voraussetzungen (mittels Arbeitgeberanfrage und/oder Einholung med. Unterlagen und anschl. Vorlage bei med. Dienst der RV) zu prüfen.
Die zweite Säule ist dann das Einhalten der jeweiligen Hinzuverdienstgrenzen.