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Experten-Antwort

Hinzuverdienst bei voller EM-Rente und Arbeitsstunden

von EM-Rentner11.11.2011 | 12:18
9521 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich hätte einen 400Euro Job in aussicht, ich weiss das ich nur 400Eu dazuverdienen darf wie ausschlaggebend ist die wöchentliche Stundenzahl (15-Std). Müsste vielleicht manchmal mehr wie 15std arbeiten,in wieweit kontrolliert dies die RV nach??????? MfG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.11.2011 | 14:15

Zur Rente wegen voller Erwerbsminderung können Sie im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens noch erwerbstätig sein. Der Verdienst darf aber den Betrag von 400 Euro monatlich nicht überschrei-ten. Die wöchentliche Stundenzahl spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Damit Sie allerdings Klarheit haben, sollten Sie sich bevor Sie eine Beschäftigung aufnehmen, direkt bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger informieren. Gemäß Ihrem Rentenbescheid müssen Sie jede Beschäftigung Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger schriftlich melden.

8 Antworten

EM-Rentneram 11.11.2011 | 13:31
Ich bekäme einen Arbeitsvertrag über 50-Monatsstunden und 400Euro aber manchmal müsste ich über 3-Std täglich arbeiten.Muss der Arbeitgeber der RV irgendwelche nachweise meiner Arbeitsstunden melden???? Oder fordert dies die RV an!!! In meinen Rentenbescheid stand nur 400Euro hinzuverdienst. MfG
NBGFUNam 11.11.2011 | 12:34
Hallo, grundsätzlich ist der Hinzuverdienst bei einer vollen EM-Rente bis 400 Euro rentenunschädlich, vorausgesetzt es handelt sich nicht um eine Rente wg. teilweiser Erwrbsminderung und dem verschlossenen Arbeitsmarkt. ( siehe hierzu Angaben im Rentenbescheid) Sofern sie eine Rente wg. voller Erwerbsminderung auf Grund ihrer gesundheitlicher Einschränkung erhalten, würden sie, sofern sie mehr als 15 Std. aber werniger als 400 Euro verdienst lediglich auf Kosten der eigenen Gesundheit arbeiten. Dies kann und daf ihnen niemand verbieten.
Krämersam 11.11.2011 | 14:21
Sie haben die volle EM-Rente n u r deshalb zuerkannt bekommen, weil die RV ihre Leistungsfähigkeit auf u n t e r 3 Std. täglich eingestuft hat. Arbeiten Sie dann mehr als 3 Stunden täglich und das womöglich mit schöner Regelmässigkeit KÖNNTE dies zu Problemen führen. z.b. dann, wenn Sie nur eine befristete EM-Rente bekommen und später dann einen Verlängerungsantrag stellen und in dem Zusammenhang dann begutachtet würden. Aus einer Tätigkeit über 3 Stunden täglich KÖNNTE der Gutachter dann entsprechende Schlüsse - auch falsche Schlüsse, die ihnen negativ ausgelegt werden - auf ihr wahres Leistungsvermögen ziehen und dies entsprechend in seinem Gutachten und vor allem in seine Empfehlung zur weiteren Berentung dann auch einfliessen lassen. Letztendlich KÖNNTE dies dann zur Nichtverlängerung ihrer vollen EM-Rente und zur Herabstufung zu einer teilweisenn EM-Rente ( über 3 - aber unter 6 Std. täglich ) führen. Seien Sie sich auch bewusst , das die wirklich von ihnen geleistete tägliche Arbeitszeit durch einen Anfrage der RV beim Arbeitgeber JEDERZEIT herauskommen kann und auch wird. Bei Arbeitsaufnahme wird diese sowieso automatisch beim Arbeitgeber durch die RV die Arbeitsstunden abgefragt werden. Besser ist es also den Arbeitsvertrag gleich so zu gestalten , das diese im Rahmen des erlaubten erfolgt und keine weiteren Fragen bei der RV aufwirft. Das Risiko der ganze Sache tragen also letztlich Sie selbst und müssen halt entscheiden ob Sie dies eingehen oder nicht.
EM-Rentneram 11.11.2011 | 15:35
Vielen Dank für eure Antworten, ich bekomme eine volle EM-Rente unbefristet, die Frage war so gemeint das ich eventuell mal eine20-Std. Woche hätte und dann mal 10-Std arbeiten müsste!!!!!! Das würde sich dann am Monatsende ausgleichen, wie gesagt 50-Std im Monat auf 400 Euro. Ich weiss noch nicht ob ich zusage das Risiko ist ja ziemlich hoch das da die RV was rausbekommt!!!!! MfG
Krämersam 11.11.2011 | 18:05
Auch unbefristete EM-Renten können und werden auch ( wie meine z.b. alle 2 Jahre ) regelmässig überpüft. Neben dem sog. Gesundheitsfragebogen den man selbst ausfüllen muss ist dort auch ein Fragebogen für den Arbeitgeber beigelegt. Dort muss der Arbeitgeber unter anderem auch den genauen zeitlichen Umfang der geleisteten Arbeitsstunden des EM-Rentners angeben. Diese mehr oder weniger regelmässigen Überprüfungen diesen gar nicht mal in erster Linie dazu den aktuellen Gesundheitszustand zu ermitteln ( wie auch bei einer reinen Eigenauskunft.. ) , sondern viel mehr um in diesem Zusammenhang festzustellen ob zwischenzeitlich eine Arbeitsaufnahme erfolgt ist und wenn ja, welchen zeitlichen und sonstigen Umfang diese hat. Und nein, Sie können keine Verrechnung/Aufrechnung der Arbeitstunden auf die Woche, den Monat oder sogar aufs Jahr vornehmen. Nach dem Motto, letzte Woche habe ich zwar mehr als erlaubt täglich gearbeitet , aber diese Woche weniger sodass es wieder stimmt.. Die Regel lautet unter 3 Stunden am Tag, jeden Tag und eben nicht mehr.
Freundlicher Nachbaram 11.11.2011 | 21:09
Da Sie ganz offensichtlich dazu in der Lage sind, mehr als drei Stunden/täglich zu arbeiten, stellt sich ernsthaft die Frage, ob Sie tatsächlich vollständig erwerbsgemindert sind. Der zuständige Rentenversicherungsträger sollte daher im Interesse aller Beitragszahler eine Überprüfung Ihres tatsächlichen Leistungsvermögens veranlassen! Vielleicht haben Sie ja aufmerksame Nachbarn..... Schönes Wochenende!
Tjaam 12.11.2011 | 20:15
Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant
Hochseeangleram 22.11.2011 | 10:11
Wie ist das denn noch mal genau mit der zweimaligen Überschreitung der 400-Euro-Grenze pro Jahr. Ist es nach wie vor so, dass man 2x im Jahr den 400 EuroBetrag überschreiten kann, und wenn um wieviel. Beispiel: Man wechstelt den AG, Abrechnung alter AG 250 Euro, neuer AG 200 Euro. Ist das möglich?
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