Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenZur Rente wegen voller Erwerbsminderung können Sie im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens noch erwerbstätig sein. Der Verdienst darf aber den Betrag von 400 Euro monatlich nicht überschrei-ten. Die wöchentliche Stundenzahl spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Damit Sie allerdings Klarheit haben, sollten Sie sich bevor Sie eine Beschäftigung aufnehmen, direkt bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger informieren. Gemäß Ihrem Rentenbescheid müssen Sie jede Beschäftigung Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger schriftlich melden.
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