Hallo! Ist der Hinzuverdienst steuerfrei auch wenn ich ca 800 Euro im Monat dazu verdiene?
Hallo Michi,
bei Mitteilung eines monatlichen Verdienstes von 800 Euro hätte die Rentenversicherung zunächst erst einmal grundsätzlich Veranlassung, den Rentenanspruch als solches zu überprüfen.
Angenommen, die Rente würde weiterhin gezahlt, hätten Sie eine Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben, woraufhin Sie einen Einkommensteuerbescheid erhalten würden, aus dem sich ergibt, ob Steuern zu zahlen sind oder nicht.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
...und wenn Sie jeden Monat 800 Euro hinzuverdienen, sind Sie am Ende des Jahres über der max. Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro drüber. Auch das sollten Sie im Blick behalten.
bei Mitteilung eines monatlichen Verdienstes von 800 Euro hätte die Rentenversicherung zunächst erst einmal grundsätzlich Veranlassung, den Rentenanspruch als solches zu überprüfen.
Angenommen, die Rente würde weiterhin gezahlt, hätten Sie eine Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben, woraufhin Sie einen Einkommensteuerbescheid erhalten würden, aus dem sich ergibt, ob Steuern zu zahlen sind oder nicht.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Steuerfrei ist in der Regel das, was sich im Rahmen einer geringfügigen Beshäftigung abspielt (450 € Job).
Schon wenn Sie in 60 Stunden einen Stundenlohn von 12 € haben, kommen Sie auf 720 € im Monat.
Damit liegt eine versicherungspflichtige Beschäftigung vor, die auch unter Berücksichtigung sonstiger steuerpflichtiger Einnahmen zur Steuerpflicht führen kann.
Und der Verdienst überschreite über kurz oder lang auch die 6300 €, sodass Sie mit einer Kürzung der Rente rechnen müssen.
Würden Sie Ihre Arbeitskraft für 30 € verkaufen können, kämen Sie bei 60 Stunden sogar auf 1800 € im Monat.
Würden Sie Ihre Arbeitskraft für 30 € verkaufen können
Wären Sie glücklicher wenn ich geschrieben hätte. wenn Sie einen Stundenlohn von 30 € erzielen wollten,....?
Man kann auch an jeder Antwort rummäkeln, das können einige hier besonders gut.
bei Mitteilung eines monatlichen Verdienstes von 800 Euro hätte die Rentenversicherung zunächst erst einmal grundsätzlich Veranlassung, den Rentenanspruch als solches zu überprüfen.
Angenommen, die Rente würde weiterhin gezahlt, hätten Sie eine Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben, woraufhin Sie einen Einkommensteuerbescheid erhalten würden, aus dem sich ergibt, ob Steuern zu zahlen sind oder nicht.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Falsch: unter 3 Stunden täglich!
bei Mitteilung eines monatlichen Verdienstes von 800 Euro hätte die Rentenversicherung zunächst erst einmal grundsätzlich Veranlassung, den Rentenanspruch als solches zu überprüfen.
Angenommen, die Rente würde weiterhin gezahlt, hätten Sie eine Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben, woraufhin Sie einen Einkommensteuerbescheid erhalten würden, aus dem sich ergibt, ob Steuern zu zahlen sind oder nicht.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Eine volle EM-Rente erhalten Sie, weil Sie nicht mehr in der Lage sind, regelmäßig mindestens drei Stunden täglich bzw. 15 Stunden wöchentlich zu arbeiten.
Daraus ergibt sich, dass die Arbeitszeit UNTER diesen Grenzen liegen muss.
Aber selbstverständlich gibt es durchaus Tätigkeiten, die weitaus über dem seit Juli geltenden Mindestlohn von 10,45 EUR bzw. ab Oktober 2020 von 12,00 EUR pro Stunde liegen, was dann problemlos zu diesem hohen Verdienst führen kann.
Sofern Sie bei einem Arbeitgeber angestellt (und somit weisungsgebunden) arbeiten, hat dieser dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden und auch die gemäß Ihrer Steuerklasse fällige Lohnsteuer einbehalten und an das FA abgeführt wird. Hier gibt es die Möglichkeit, eine Nettolohnvereinbarung zu treffen, dann zahlt der Arbeitgeber das alles und Sie erhalten immer Ihre 800 EUR, egal was sich an Prozentsätzen irgendwo ändert. Ob eine derartige Vereinbarung vorliegt, ist nicht bekannt.
Wenn dem aber 'so' wäre, gibt es darüber eine Vereinbarung, aus der hervorgeht, auf welcher Bruttolohnbasis dies vereinbart wurde.
Und DIESER Brutto-Betrag würde dann als Hinzuverdienst bei der EM-Rente berücksichtigt werden.
Es gibt auch die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber für Sie die Lohnsteuer übernimmt (ist sicher selten, aber erlaubt). Aber auch dann wird der BRUTTO-Lohn als Hinzuverdienst berücksichtigt.
In anderen Fällen (je nachdem welche Tätigkeit) sind Sie auch mit diesem Einkommen weder sozialversicherungspflichtig noch ist der AG für den Lohnsteuereinbehalt zuständig. Dies könnte z.B. eine Dienstleistung im Rahmen eines Werkvertrages sein.
Davon ausgehend, dass dies dann alles seine Ordnung hätte (keine 'Scheinselbstständigkeit'), wären Sie also 'Selbstständig' und Ihr steuerpflichtiges Einkommen lt. Einkommensteuerbescheid (= 'Gewinn' aus Einnahmen minus Ausgaben) wäre die Grundlage für die Berechnung eines Hinzuverdienstes bei Ihrer Rente.
Ob dies in Ihrem Fall zutrifft, ist ebenfalls unbekannt.
Es würde dann aber u.U. weniger als die 800 EUR bei der EM-Rente angerechnet werden.
In allen Fällen ist aber davon auszugehen, dass der steuerpflichtige Anteil Ihrer Rente plus die Einnahmen aus der Tätigkeit über dem Grundfreibetrag von 10.347,00 EUR (2022 für ledige) liegt und Sie schon deshalb verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben und wohl auch mit einer Nachzahlung rechnen müssen. Insbesondere dann, wenn Ihr AG nicht wie in den ersten beiden Möglichkeiten beschrieben eine Vorauszahlung an das FA abführt.
Es ist also sehr mit Vorsicht zu genießen, ob Sie mit Ihrem Arbeitgeber die 'richtige' Vereinbarung getroffen haben, sowohl steuerlich aber vor allem auch was die Zahlung/das Bestehenbleiben Ihrer EM-Rente betrifft.
Auf jeden Fall sind Sie verpflichtet - siehe auch Rentenbescheid !! - dieses Einkommen Ihrer zuständigen DRV mitzuteilen, unabhängig davon, welche Lohnsteuerbeträge davon 'jetzt' oder eben auch erst später bezahlt werden müssen. Legen Sie da Ihre Vereinbarungen/Verträge mit dem Arbeitgeber gleich mit vor, damit die DRV einschätzen kann, um welche Art von Tätigkeit es sich tatsächlich handelt.
Einen schönen Abend und alles Gute!
und dann eben (auch) noch die Möglichkeit, dass es sich hier um einen 'Midijob' handelt, bei dem -zunächst- keine Steuer zu bezahlen wäre, aber dann zusammengerechnet mit dem steuerpflichtigen Anteil der Rente dieser Betrag doch sich auf den Steuerzahlbetrag auswirkt.
Aber 'rechtsgültig' erfahren Sie das bei den dafür relevanten Stellen wie z.B. Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder dem FA direkt.
Da kann Ihnen das anhand Ihrer Rentenhöhe auch 'im Voraus' direkt ausgerechnet werden, nicht dass dann im nächsten Jahr (nach Abgabe der Steuererklärung, das 'böse Erwachen' kommt.
Nochmal ich habe es Ihnen in Ihrem vorigen Thread geschrieben.....die DRV wird sicherlich zu der Überlegung kommen...ob überhaupt noch ein Rentenanspruch besteht....also Sie sicherlich zu einer Überprüfung Ihre Rentenansprüche überprüfen lassen....Gutachter usw......und wie gesagt mehr wie ein Minijob ist nicht....ansonsten wird die Rente eh gekürzt.....Viele haben nicht mal mehr wie die genannten 800 Euro....Rente....insofern....denken Sie mal darüber nach....
Die Überprüfung kann aber auch zu dem Ergebnis kommen, dass es sich um eine äußerst qualifizierte Kraft handelt die für eine Arbeitsstunde beispielsweise 200 € abrechnet und für 800 € nur 4 Stunden im Monat arbeitet.
In diesem Fall wäre der zeitliche Rahmen von unter 3 Stunden täglich/ unter15 Std. wöchentlich wohl gewährleistet.
Fazit: Jeder Einzelfall kann anders liegen und nicht jeder Minijobber ist auf Mindestlohnniveau.
Es ist eben das klassische, hier immer wiederzu beobachtende Missverständnis;
Aber gerne nochmal:
Sie bekommen die Rente weil die Ärzte festgestellt haben, dass nicht mehr drei Stunden arbeiten können (oder zumindest konnten).
Die DRV verbieten Ihnen nicht zu arbeiten, egal in welchem Umfang und mit welchem Gehalt. Selbst wenn Sie eine Vollzeittätigkeit aufnehmen fällt der Rentenanspruch damit nicht AUTOMATISCH weg (der Zahlungsanspruch wegen des Hinzuverdientes vermutlich schon).
Aber:
Die DRV hat das Recht, jederzeit zur prüfen ob sie weiterhin nur noch unter drei Stunden arbeiten können. Natürlich drängt sich eine solche Prüfung bei der Aufnahme einer Beschäftigung im Umfang von mindestens drei Stunden auf. Je nach Ergebnis einer solchen Prüfung kann die Rente dann entzogen werden.
Mit Steuern hat das allerdings gar nichts zu tun. Informationen darüber ob, wann und wieviel an dieser Stelle gezahlt werden muss erhalten Sie mit etwas Glück vom Finanzamt. ansonsten vom Steuerberater Ihres Vertrauens.