Die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze bei einer vollen EM-Rente beträgt nach dem zum 01.07.2017 geltenden Flexi-Rentengesetz 6.300.- EUR. Nur wenn diese Grenze mit dem erzielten Bruttoarbeitsentgelt nicht überschritten wird, kann die volle EM-Rente auch in voller Höhe gezahlt werden.
Insofern ist es für den Rentenversicherungsträger ohne Bedeutung, in welcher Höhe ein mit dem Arbeitgeber auszuhandelnder Stundenlohn erzielt wird, solange die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird.