Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Hinzuverdienst bei Voller-EM

von Carmencita02.05.2018 | 12:39
471 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Mir (40 Jahre) wurde bis zum Ende des Kalenderjahres die Volle-EM (u.a. Zustand nach verunglückter Operation) zugesprochen. Mein Gesundheitszustand hat sich soweit gebessert, dass ich versuchen möchte, bei meinem ehemaligen Arbeitgeber 1-2 x pro Woche für je 2 Stunden zu arbeiten, um einfach auch mal zu testen, in wie weit ich wieder belastbar bin. Der hierdurch entstehende Verdienst wird unter meiner "Hinzuverdienstgrenze" liegen. Trotzdem muss ich nun einen "Stundenlohn" aushandeln. Hierzu ist mir leider nicht klar, wie sich der Stundenlohn im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung bei Voller EM (RV-Beiträge) zusammensetzt. Der AG hat ja Sozialversicherungsabgaben zu zahlen. Ich stelle es mal als vereinfachtes Beispiel da: Hinzuverdienstgrenze 2.400 Euro/Jahr /(200 Euro/Monat) Geplante Arbeitszeit: 20 Stunden/Monat Wäre hier ein Stundenlohn von 10 Euro zu vereinbaren? Der Arbeitgeber muss ja Sozialversicherungsabgaben zahlen... Wer könnte mir hier genauere Auskunft geben ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze bei einer vollen EM-Rente beträgt nach dem zum 01.07.2017 geltenden Flexi-Rentengesetz 6.300.- EUR. Nur wenn diese Grenze mit dem erzielten Bruttoarbeitsentgelt nicht überschritten wird, kann die volle EM-Rente auch in voller Höhe gezahlt werden.

Insofern ist es für den Rentenversicherungsträger ohne Bedeutung, in welcher Höhe ein mit dem Arbeitgeber auszuhandelnder Stundenlohn erzielt wird, solange die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W*lfgangam 02.05.2018 | 18:54
Hallo Carmencita, Ihre Frage ist auch etwas unklar, da Sie sich mit Ihrer Beschäftigung im Minijob-Bereich bewegen (bis 450 EUR mtl.!) - und da gibt es klare Regeln für Sie/für den Arbeitgeber, was die SV-Beiträge betrifft. Bis zu 450 EUR hat der AG allein (!) 15 % zur RV + 13 % zur KV zusätzlich abzuführen, Sie werden mit 3,6 % RV (können sich auch davon befreien lassen) und ggf. 2 % pauschale LSt belastet. Insofern können Sie den Std.Lohn so hoch setzten, wie Sie wollen/der AG mitspielt, um die 450-EUR-Grenze/die zulässige Hinzuverdienstgrenze neben Ihrer Rente nicht zu überschreiten – bis dahin wird das %-ual ausgewürfelt, gleich, ob 200 oder 450 im Monat bei rauskommen sollen. Nebenbei wäre Sie natürlich verpflichtet, der DRV die Aufnahme dieser Beschäftigung – unabhängig vom Einkommen – mitzuteilen. Gruß w.
Carmenam 02.05.2018 | 20:03
...genau und dann wäre die volle EMR eventuell futsch.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026