Hallo experten/-in,
Sie haben geschrieben:
Ab 01.07.2017 wird die Hinzuverdienstregelung durch das sogenannte „Flexi-Rentengesetz“ geändert. Man verabschiedet sich von der starren monatlichen Betrachtungsweise und führt einen jährlichen Hinzuverdienst von maximal 6300 Euro ein (14x450 Euro). So gesehen erhöht sich der mögliche Hinzuverdienst nicht, die Ausübung der Beschäftigung wird lediglich flexibler.
Wie ist das zu verstehen: Die Ausübung der Beschäftigung wird fldxibler?
Fakt ist doch wenn ich vom sozialmedizinischen Dienst der DRV unter 3 Stunden Leistungsfähigkeit eingestuft und die volle Erwerbsminderungsrente bekomme, heist ja auch, daß ich max. 3 Stunden am Tag, 5- Tage die Woche bleiben muss.
Komplizierter geht es nicht. Ich weis das dieses Thema schon tausendmal besprochen wurde. Ich bleibe bei meiner Meinung. Wer eine volle Erwerbsminderungsrente bekommt, kann nicht mehr arbeiten. Das Wort "voll" sagt ja alles aus.
Mfg