Sehr geehrte Expernt,
ich wende mich noch einmal an Sie mit einer Frage. Ich bekomme eine volle EU Rente, die bis 2015 befristet ist.Laut Rentenbescheid darf ich 400 ,- Hinzuverdienen (nach der Neureglung nun 450,- Euro ?). Lange vor der Rente hatte ich mal so einen Minijob und musste jeden Monat eine Abrechnung bei Arbeistamt einreichen auf der der Betrag und eine Stundenzahl unter 15 Stunden die Woche bescheinigt wurde. Meine Frage:
1) Muss man bei einer Rente wie ich sie habe auch jeden Monat eine Abrechnung + Stundenzahlbescheinigung einreichen?
2) Ist dabei die Zahl der Stunden pro Tag auch zugeben oder nur die Wochenstunden?
3)Bisher habe ich nur Jobangebote gefunde bei denen man Min. 4 Stunden am Tag machen muss. Ich habe aber nur eine Belastbarkeit bis drei Stunden. Angenommen, ich würde es auf vier Stunden am Tag schaffen, wir würde sich dies auch meine EU Rente auswirken bei einer Stunden mehr? Anders gefragt: Würde mir die EU Rente komplett gestrichen, nur noch zur Hälfte, zu 3/4 oder weiter ganz ausgezahlt?
Bereits im voraus Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mfg,
Stefan Fichtner