Hallo Hamburg65,
aus rentenversicherungsrechtlicher Sicht bestehen hier keine Bedenken. Es ist also durchaus möglich, neben dem Altersvollrentenbezug aufgrund einer Regelaltersrente (ab dem 65 Lj.) unbegrenzt hinzu zu verdienen. Aufgrund der mit der Altersvollrente eintretenden Versicherungsfreiheit würden für den Rentenbezieher auch die Beiträge zur Rentenversicherung aus dem Arbeitsentgelt entfallen. Keine Aussage kann ich jedoch zur Frage der Betriebsrente machen. Hier können die Möglichkeiten nur über den Arbeitgeber bzw. Träger der Betriebsrente geklärt werden.