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Experten-Antwort

Hinzuverdienst bei vorgezogener Altersrente im Jahr des Erreichens der Regelaltersgrenze

von Mootchiedus14.01.2019 | 13:44
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2 Antworten

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Guten Tag, der Höchstbetrag des Hinzuverdienstes in der Zeit bis zur Regelaltersgrenze ist ja nun 6300/ Jahr. Was passiert jedoch in dem Jahr in dem die Regelaltersgrenze für die reguläre Rente erreicht wird? Bei mir ist das der 1.Juni 2019 (65+7 Monate) Wird dann doch wieder monatlich gerechnet? Oder gilt bereits in dem betreffenden Jahr dass uneingeschränkt hinzu verdient werden kann? Als Freiberufler könnte ich die Einkünfte ja auch beeinflussen, wenn das Zuflussprinzip wie bei der Steuer gilt. Gibt es hierzu eine eindeutige Regelung? Herzlichen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mootchiedus,

auch in dem Jahr in dem Sie die Regelaltersgrenze erreichen, müssen Sie bis zu diesem Zeitpunkt die Hinzuverdienstgrenze einhalten. Sie können bis dahin 6300 EUR hinzuverdienen. Erst danach können Sie uneingeschränkt hinzuverdienen. Das heißt in Ihrem Fall wird der Hinzuverdienst den Sie in der Zeit vom 01.01.2019 bis zum 31.05.2019 erzielen berücksichtigt.

Da Sie als Freiberufler selbständig sind, ist als Hinzuverdienst Ihr steuerrechtlicher Gewinn zu berücksichtigen, den Sie regelmäßig mit dem Einkommensteuerbescheid nachweisen. Für die Gewinnermittlung im Steuerbescheid ist dabei der Ermittlungszeitraum grundsätzlich das Kalenderjahr. In dem Jahr, in dem Sie die Regelaltersgrenze erreichen, kann also nicht ohne Weiteres allein auf den Einkommensteuerbescheid zurückgegriffen werden, wenn Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit auch nach der Regelaltersgrenze fortsetzen. In dem Falle können Sie den bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze erzielten steuerrechtlichen Gewinn zusätzlich zum Einkommensteuerbescheid durch geeignete Beweismittel (§ 21 SGB X) anderweitig nachweisen. Welche das sind, dazu sollten Sie sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

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1 Antworten

W*lfgangam 14.01.2019 | 20:09
Hallo Mootchiedus, die volle Hinzuverdienstgrenze gilt hier natürlich auch für die ersten 5 Monate in 2019, Hinzuverdienst ab 06.2019 ist daher nicht mehr von Bedeutung. Problem bei Ihnen/bei Selbständigen - wie weisen Sie zuverlässig einen ESt-rechtlichen Gewinn eines ganzen Jahres 2019 für nur die ersten 5 nach, um die Hinzuverdienstgrenze einzuhalten oder nur geringfügiger zu überschreiten, als aus dem vollen Jahresgewinn 2019. Ihre Steuerberater wird Sie aufschlauen, wie das geht/mtl. Einkommensnachweise/'saubere' Einkommenstrennung 05/06.2019 erreicht werden kann ...alternativ eine eigene mtl. geführte Einnahme-/Überschussrechnung. Gruß w.
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